Auch Vermittler, die noch keinen Schwerpunkt in der der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben, können die neuen Möglichkeiten, die die Reform und die Digitalisierung mit sich bringen, für sich nutzen. Gastbeitrag von Martin Bockelmann, xbAV
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wird zu einer deutlich höheren Verbreitung der bAV beitragen und bietet Vermittlern neue Chancen. Zwei wichtige Neuerungen sehe ich als die entscheidenden:
Erstens schafft das BRSG bessere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Beschäftigte, insbesondere Geringverdiener werden davon profitieren.
So wird zum Beispiel der steuerfreie Höchstbetrag der Entgeltumwandlung von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) erhöht.
Und für die arbeitgeberfinanzierte bAV für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen – maximal 2.200 Euro brutto monatlich – sieht das Gesetz Erstattungsmöglichkeiten in Höhe von 30 Prozent des aufgewendeten Beitrags vor. Diese Änderungen sind attraktiv für Arbeitgeber, die sich aktiv an der Altersvorsorge ihrer Beschäftigten beteiligen wollen.
Sozialpartnermodell unterstützt höhere Verbreitung der bAV
Zweitens macht das Sozialpartnermodell über Opt-out künftig den Weg frei, mehr Beschäftigte zu erreichen, um der drohenden Altersarmut entgegenzuwirken. Die höhere Verbreitung der bAV – mit Unterstützung der Sozialpartner – kann gelingen.
Die Einbindung von Tarifvertragsparteien – Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften – wird positiven Einfluss auf die Akzeptanz zusätzlicher Altersversorgungsmodelle bei den Beschäftigten haben.
Ich gehe davon aus, dass durch die neue Sozialpartner-Verantwortung die bAV generell eine höhere Bedeutung einnimmt. Ich bin zuversichtlich, dass Regelungen zur bAV künftig fester Bestandteil von Tarifvertragsverhandlungen und -abschlüssen sein werden.
Seite zwei: Nachfrage und Beratungsbedarf steigen