Betriebsrenten-Stärkungsgesetz: Geschenk für die Versicherungsbranche

Durch die geplante Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz, soll die Zahl der Betriebsrentner in Deutschland spürbar steigen. Ob das insbesondere für mittelständische Unternehmen so einfach wird, darf bezweifelt werden. Kommentar von Norbert Müller, Premium BAV

Norbert Mueller Premium BAV
„Seit rund 30 Jahren sinkt nunmehr die Verzinsung von Versicherungs-orientierten Rentenprodukten. Die Wahrscheinlichkeit, dass immer mehr Betriebsrentner weniger bekommen als sie eingezahlt haben, steigt gleichsam von Monat zu Monat.“

Rund 15 Millionen Verträge für betriebliche Altersvorsorge gab es Ende vergangenes Jahr in Deutschland, so die Statistik. Von den fünf möglichen Durchführungswegen entfallen auf die Direktversicherung 7,7 Millionen Verträge – deutlich mehr als auf Direktzusagen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Also eigentlich ein Erfolgsmodell, aber….

Seit rund 30 Jahren sinkt nunmehr die Verzinsung von Versicherungs-orientierten Rentenprodukten. Die Wahrscheinlichkeit, dass immer mehr Betriebsrentner weniger bekommen als sie eingezahlt haben, steigt gleichsam von Monat zu Monat.

Fatale Folgen für Mittelständler

Vor allem für Mittelständler, Stichwort „Arbeitgeberhaftung“, könnte das fatale Folgen haben, falls also die prognostizierten, aber nicht garantierten Gewinnanteile einer bAV-Versicherungslösung in weite Ferne rücken.

Wer sich nun vom „Betriebsrenten-Stärkungsgesetz“ zumindest eine Problemlinderung erhofft hatte, sieht sich bitter enttäuscht. Von Instrumenten und rechtlichen Vorgaben zur Problemlösung ganz zu schweigen.

Haftungsfrage für Vermittler

Nicht zuletzt stellt sich für (Steuer-)Berater und Vermittler, die seinerzeit versicherungsgestützte bAV-Konzepte bei Mittelständler durchgesetzt haben, ebenfalls die Haftungsfrage.

Momentan und auf Grundlage des Gesetzentwurfes kann ich mir nur einen einzigen wichtigen Grund für den gemeinsamen Vorstoß des Nahles- und des Schäuble-Ministeriums vorstellen: der Versicherungswirtschaft ordentlich Ballast vom Hals zu schaffen. Bleibt zu hoffen, dass der Entwurf nicht unverändert Gesetz wird.

Norbert Müller ist Geschäftsführender Gesellschafter des Beratungsunternehmens Premium BAV in Schwetzingen.

Foto: Premium BAV

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