„Gebt die Sozialversicherungs-Ersparnisse in der bAV weiter!“

Einige Experten sprechen sich dafür aus, dass Arbeitgeber regelmäßig einen Teil ihrer durch die Entgeltumwandlung eingesparten Beitragsanteile zur Sozialversicherung für die Versorgung ihrer Arbeitnehmer verwenden sollten. Was entgegnen Sie der Kritik von Professor Birk von der Universität Bamberg, wonach sich die bAV ohne eine solche arbeitgeberfinanzierte Zulage für viele Arbeitnehmer nicht rechnen würde?

Björn Bohnhoff, Leiter betriebliche Altersversorgung, Zurich: Laut aktueller Umfragen wünschen sich sechs von zehn Mitarbeitern, dass sich ihr Arbeitgeber verstärkt in der bAV engagiert. Wir als Branche fordern von den Arbeitgebern schon immer: „Gebt bitte die Sozialversicherungsersparnisse weiter!“ Denn auch das machen nicht alle. Dort, wo es geschieht, ergibt sich ein riesiger Hebel für die bAV. Arbeitgeber, die noch zehn Prozent zusätzlich in die Hand nehmen, sind der Schlüssel, um in Zukunft zu Traumbeteiligungsquoten von 80 Prozent zu kommen.

Meissner: Viele Vermittler machen einen sehr guten Job, indem sie dem Arbeitgeber überhaupt erst mal aufzeigen, dass er eine Sozialversicherungsersparnis hat, die er wieder investieren kann. Wenn es beim Arbeitgeber einmal „klick“ macht und er feststellt, dass er nur das investieren muss, was er bereits hat, ist alles gut. Es gab natürlich in den Jahren 2007/2008 die große Irritation, dass lange nicht klar war, ob die Sozialversicherungsersparnis und die Entgeltumwandlung noch gelten. Da haben wir einen deutlichen Stopp in der Akquise gesehen. Das ist zum Glück heute anders.

von Löbbecke: Dem kann ich nur beipflichten. Aber noch ein Wort zu Professor Birk: Wir bei HDI haben das Ganze durchgerechnet und sind zu dem Ergebnis gekommen: Entgeltumwandlung lohnt sich – egal ob rein arbeitnehmer- oder mischfinanziert. Und das sowohl in der Ansparphase als auch in der Rentenphase. In der Ansparphase spart der Arbeitnehmer bekanntlich Steuern und Sozialabgaben. Das heißt, er kann einen höheren Beitrag investieren als bei einer privaten Absicherung, da er rund die Hälfte des Beitrags vom Staat „geschenkt“ bekommt. Und auch in der Rentenphase lohnt sich die Entgeltumwandlung, da die Steuerlast im Alter in der Regel niedriger ist als im Erwerbsleben. Die meisten sogenannten Experten berücksichtigen zum Beispiel nicht, dass steuerpflichtige Rentner Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzen können und setzen unrealistische Parameter in der Rentenbezugszeit an.

Seite drei: „bAV-Nettorente rund 30 Prozent höher als die privat finanzierte Nettorente“

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