Ist eine BU-Absicherung über die Betriebsrente sinnvoll?

Immer mehr Verbrauchern wird eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) über die betriebliche Altersversorgung (bAV) angeboten. Das Argument: Anders als bei einer herkömmlichen SBU kann die Betriebs-BU vom Bruttolohn des Mitarbeiters finanziert werden, so dass ihm effektiv mehr vom Nettolohn bleibt. Doch das Modell ruft Kritik hervor. Was sind die Hintergründe für diese Diskussion?

Gastbeitrag von Stephan Kaiser, BU-Expertenservice

Arbeitslosengeld: Stephan Kaiser
Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses (beispielsweise durch Elternzeit) birgt viel Gefahrenpotential für die bAV, besonders für die SBU.

Die bAV ist aufgrund der vielen unterschiedlichen Rechtsgebiete, die sie streift, sehr komplex. Deshalb beschränke ich mich im Folgenden nur auf die bAV nach Paragraf 3 Abs. 63 Einkommensteuergesetz (EStG), und hier speziell auf die Direktversicherung. Andere Durchführungswege, insbesondere die Unterstützungskasse oder Direktzusage, sollen hier ausdrücklich nicht Gegenstand des Artikels sein.

Auch auf die Gefahr hin, Altbekanntes aufzuwärmen: die Direktversicherung ist nicht alleine die Direktversicherungspolice. Eine bAV ist nach Paragraf 1 Abs.1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) immer eine arbeitsrechtliche Zusage des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, für deren Erfüllung der Arbeitgeber auch einzustehen hat.

Berater oft aus Prinzip gegen eine SBU in der bAV

Es könnten, vor allem bei falscher Behandlung der Materie bAV, durchaus Fälle eintreten, in denen der Versicherungsvertrag der Direktversicherung nicht mehr existiert, die arbeitsrechtliche Zusage aber weiterhin gültig ist.

Mit der Konsequenz, dass sie der Arbeitgeber unter Umständen selbst aus eigenen Mitteln zu begleichen hat. Deshalb sind viele Arbeitgeber und deren Berater oft schon aus Prinzip und reiner Vorsicht gegen eine SBU in der bAV.

Bei korrekter Behandlung und kompetenter Beratung sind die Probleme aber überschaubar. Die bAV sollte stets von einem Makler betreut werden, der auch die entsprechenden Kenntnisse in der bAV nachweisen kann und sich auch dauerhaft zur Betreuung der vermittelten bAV bekennt.

„Störfälle“ in der bAV

Warum ist der kompetente bAV-Berater so wichtig? Der durchschnittliche deutsche Arbeitnehmer wechselt in etwa alle fünf Jahre seinen Arbeitgeber. So kommen in einer durchschnittlichen Erwerbsbiographie schnell weit über eine Hand voll ehemalige Arbeitgeber zusammen.

Bei einer Direktversicherung aber ist der Arbeitgeber nicht nur der Versicherungsnehmer, nein, er hat auch das Recht, selbst den Anbieter seiner bAV auszuwählen. Wechselt nun der Arbeitnehmer zu einem anderen Arbeitgeber, steht er dann vor einem Problem, wenn der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag nicht übernehmen möchte. Was also tun? Im Wesentlichen kann er nur

• entweder den Vertrag privat weiterführen (und eventuelle Gruppenvertragskonditionen verlieren); dann hätte der Arbeitnehmer die SBU auch gleich privat abschließen können.
• oder stilllegen und dann gegebenenfalls beim neuen Arbeitgeber entsprechend dessen bAV-Angebotes neu abschließen (mit höherem Eintrittsalter und dem Risiko ausgesetzt, eine eventuelle vorvertragliche Gesundheitsprüfung nicht zu bestehen).

Bestehende bAV in die Vertragsverhandlungen mit dem neuen Arbeitgeber aufnehmen

Die Möglichkeit einer Übertragung nach Paragraf 4 BetrAVG entfällt bei einer SBU aus offensichtlichen Gründen. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer benötigen in dem Moment die Beratung und Begleitung des Vermittlers, auch deshalb, weil hier meist Fristen zu beachten sind.

Ich empfehle, die bestehende bAV in die Vertragsverhandlungen mit dem neuen Arbeitgeber aufzunehmen; hier besteht unter Umständen eine größere Chance dafür, dass die bestehende bAV übernommen wird. Auch der gut vernetzte bAV-Berater kann hier immer wieder hilfreich sein.

Seite zwei: Gefahrenpotential bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
7 Comments
Inline Feedbacks
View all comments