Ziel von Nahles ist es, möglichst viele Arbeitnehmer zu versorgen. Da erscheint die tarifliche Altersversorgung naheliegend – zumal in Verbindung mit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung.
„Allerdings ist aus meiner Sicht eine freiwillige, aber gut geförderte Altersversorgung erfolgversprechender als eine Tarifvertragslösung“, stellt Hagemann klar.
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Er ist nicht der einzige Kritiker. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Andrea Nahles verfolgen keine einheitliche Linie. Ob es in absehbarer Zeit zu einer Reform kommt, bleibt abzuwarten. Unverdrossen trommelt das BMAS aber weiter für eine Tarifparteienrente. Keine Frage: Regelungen zur bAV in Tarifverträgen sind wichtig. Als gute Ansätze gelten im bisherigen System: Der Arbeitgeber bezahlt einen Altersvorsorgebeitrag, falls der Arbeitnehmer auf Zugaben der Firma an vermögenswirksamen Leistungen (VL) verzichtet, der Arbeitgeber bezahlt einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung aus den Beiträgen zur Sozialversicherung, die er durch die Entgeltumwandlung selbst spart, der Arbeitgeber kombiniert als Zugaben den Altersvorsorgebeitrag und den Arbeitgeberzuschuss.
Der Verzicht auf vermögenswirksame Leistungen zugunsten der bAV kann sehr effektiv sein. Die bAV-Durchdringung in der Firma kann dadurch auf 70 Prozent steigen, wissen Makler.
Autor Detlef Pohl ist freier Journalist, Altersvorsorgespezialist und Chefredakteur „Portfolio International“ in Berlin.
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