Der Unternehmensberatung Towers Watson reicht es nicht mehr, Firmen bei der Gestaltung ihrer betrieblichen Altersversorgung (bAV) nur zu unterstützen: Ab sofort steigt das Unternehmen mit einem eigenen Pensionsfonds in das bAV-Geschäft ein.
Wie das Beratungshaus mitteilt, ist die Towers Watson Pensionsfonds AG im Januar 2013 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen worden.
Towers Watson habe nahezu alle in Deutschland existierenden Unternehmenspensionsfonds bei ihrer Gründung begleitet oder unterstütze sie im laufenden Betrieb, sagt Dr. Thomas Jasper, Leiter Retirement Solutions bei Towers Watson Deutschland. Darüber hinaus berate und unterstütze Towers Watson über 2.400 Unternehmen in Deutschland bei der Gestaltung und Durchführung ihrer betrieblichen Altersversorgung. „Auf dieser Expertise und langjährigen Praxiserfahrung haben wir bei der Konzeptionierung und Gründung unseres Pensionsfonds aufgesetzt“, so Jasper.
Pensionsfonds richtet sich an alle Branchen und Größenklassen
Nach Angaben der Unternehmensberatung sei der Towers Watson Pensionsfonds der erste Pensionsfonds, der sich an Unternehmen aller Branchen und Größenklassen richte und weder einem einzelnen Großunternehmen noch einem Finanzdienstleister zuzurechnen sei.
„Der Towers Watson Pensionsfonds eignet sich für Unternehmen, welche die hohe Flexibilität eines eigenen Pensionsfonds schätzen, jedoch die mit dem Betrieb eines eigenen Pensionsfonds verbundenen Aufgaben wirtschaftlich nicht darstellen können oder wollen“, ergänzt Dr. Reiner Schwinger, Managing Director von Towers Watson Deutschland.
Der neuen Pensionsfonds soll eine Vervollständigung der bereits bestehenden bAV-Plattform sein, heißt es. Diese Plattform bestehe neben dem Pensionsfonds zusätzlich aus Treuhandgesellschaft (Contractual Trust Arrangement, CTA) und Unterstützungskasse in Verbindung mit dem gesamten Beratungs- und Administrationsangebot von Towers Watson.
„Mit Hilfe dieser Plattform können je nach Kundenwunsch unterschiedlichste bAV-Lösungen geschaffen werden: von der isolierten Nutzung der gesellschaftsrechtlichen Hülle eines der Vehikel bis hin zur vollständigen Abwicklung der gesamten bAV“, sagt Dr. Martin Brixner, Leiter Finanzierungslösungen bei Towers Watson Deutschland.
bAV-Plattform als Bindeglied
Für Unternehmen biete sich der Pensionsfonds beispielsweise zur (Aus-)Finanzierung von bereits laufenden Rentenzahlungen an, so Brixner. Sollen sowohl laufende bAV-Anwartschaften als auch Rentenzahlungen von einer unternehmensinternen auf eine unternehmensexterne Finanzierungslösung übertragen werden, ließe sich dies über die bAV-Plattform durch die Kombination von Pensionsfonds mit CTA oder Pensionsfonds mit Unterstützungskasse erreichen.
„Der Pensionsfonds bietet als einziger externer Durchführungsweg die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die von den Mitarbeitern in der Vergangenheit bereits erdienten Pensionsansprüche – den so genannten ‚past service’ – in einem Zug zu übernehmen“, erläutert Brixner. „Die noch in der Zukunft zu erdienenden Pensionsansprüche der Mitarbeiter werden in diesem Modell über einen CTA oder eine Unterstützungskasse laufend ausfinanziert“. Dieses bewährte Vorgehen lasse sich besonders einfach und effizient durch die aufeinander abgestimmten Komponenten der bAV-Plattform realisieren.
bAV-Expansion in den Niederlanden
Die weltweit agierende Unternehmensberatung will beispielsweise auch in den Niederlanden den Towers Watson PPI (Premium Pension Institution) einrichten, eine bAV-Einrichtung mit Fokus auf Beitragszusagen, die ebenfalls flexible und anbieterunabhängige bAV-Lösungen ermöglichen solle.
Dr. Michael Karst und Alfred-E. Gohdes leiten im Vorstand die Geschicke des Pensionsfonds.
Mit dem Altersvermögensgesetz von 2001 sind Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg der bAV zugelassen. Im Vergleich zur Pensionskasse verfügt der Pensionsfonds unter anderem über mehr Freiheiten bei der Kapitalanlage. (lk)
Foto: Towers Watson