Mit dem BRSG hat der Arbeitgeber zudem die Möglichkeit, gezielt Geringverdiener bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.200 Euro beim Aufbau einer bAV zu unterstützen: Zahlt er für seine Arbeitnehmer einen bAV-Beitrag, der zwischen 240 Euro und 480 Euro pro Jahr liegen kann, erhält er einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent des Beitrags. Zusammen mit der Steuerersparnis von rund 30 Prozent muss der Arbeitgeber knapp weniger als die Hälfte selbst aufwenden.
Kombination von Vorsorgeleistung
Ein Plus bei der Mitarbeiterbindung können Arbeitgeber durch die Kombination verschiedener Vorsorgeleistungen erzielen. So ist etwa eine BU-Versicherung zusätzlich zur bAV eine sinnvolle Ergänzung. Wie wichtig dieser Versicherungsschutz ist, zeigt die Statistik: Laut der gesetzlichen Rentenversicherung muss jeder Vierte seinen Beruf aufgrund von körperlicher Belastung, Krankheit oder Unfällen vorzeitig beenden.
Viele Arbeitnehmer sind sich zwar der Bedeutung bewusst, aber die wenigsten sind dagegen abgesichert. Vor allem für Geringverdiener, Berufseinsteiger oder Auszubildende sind die häufig hohen Beiträge für eine BU ein Hindernis.
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