Studie: bAV-Verbreitung übersteigt 50-Prozent-Schwelle

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland kommt voran: Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Mitarbeiter aus Unternehmen, die eine bAV-Absicherung anbieten, besitzt inzwischen eine Betriebsrente. Das sind sechs Prozentpunkte mehr als im Jahr 2011, ergab eine aktuelle Studie im Auftrag der Zurich Versicherung.

Arbeitgeber sollten „einen rechtssicheren Rahmen bekommen, um alle Arbeitnehmer in bestehende bAV-Pensionspläne automatisch einbeziehen zu können“, fordert Björn Bohnhoff, Leiter bAV bei Zurich.

Im Vergleich zur Befragung von 2011 sei der Anteil der Unternehmen mit bAV-Angebot leicht von 85 auf 86 Prozent gestiegen, teilte Zurich in Bonn mit. Die Daten beruhen auf einer Umfrage des Kölner Marktforschungsunternehmens YouGov, das Ende 2014 mehr als 550 bAV-Verantwortliche in deutschen Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern sowie 76 Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften mit mehr als zehn Mitarbeitern telefonisch befragt hatte.

Mehr als ein Drittel der Kleinunternehmen haben kein bAV-Angebot

Nachholbedarf hinsichtlich ihres bAV-Angebots haben laut der Umfrage insbesondere Kleinunternehmen: Mehr als ein Drittel (36 Prozent) haben demnach gar keine bAV-Angebote für ihre Mitarbeiter. Von den größeren Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern sind hingegen nur drei Prozent ohne Betriebsrente.

Als Hauptgründe für den Verzicht auf ein bAV-Angebot nennen die Arbeitgeber wie bereits 2011 „fehlendes Mitarbeiterinteresse und zu geringe Mitarbeiterzahl“. Immerhin plant allerdings jedes sechste Unternehmen (17 Prozent) ohne aktuelles bAV-Angebot, die betriebliche Altersversorgung einzuführen.

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Fast jeder zweite bAV-Verantwortliche befürwortet „Opt-Out-Regel“

Zurich gehört zu jenen Versicherern in Deutschland, die sich für die Einführung eines „Auto-Enrollment mit Abwahloption“ – des sogenannten Opt-Out-Prinzips – stark machen. Nach diesem Modell müsste ein Mitarbeiter in einem Unternehmen ausdrücklich widersprechen, wenn er keine Betriebsrente möchte – andernfalls ist er automatisch dabei. In der Umfrage spricht sich fast jeder zweite bAV-Verantwortliche für diese Regelung aus, da sei „ein wirksames Instrument zur Steigerung der bAV“ sei.

Arbeitgeber sollten „einen rechtssicheren Rahmen bekommen, um alle Arbeitnehmer in bestehende bAV-Pensionspläne automatisch einbeziehen zu können“, fordert Björn Bohnhoff, Leiter bAV bei Zurich. Voraussetzung für ein solches System sei die Abwahloption für Arbeitnehmer, so Bohnhoff, wenn diese nicht an der bAV teilnehmen möchten.

„Wie die Ergebnisse der Studie zeigen, würden auch die Arbeitgeber diese Regelung mittragen und aktiv nutzen“, betont der bAV-Experte und verweist darauf, dass es in Ländern wie den Niederlanden oder Großbritannien, in denen es ähnliche Regelungen bereits gäbe, mehr als 95 Prozent der Betriebe eine „Rente vom Chef“ gewährten. (lk)

Foto: Zurich

 

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