Eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung (bAV) gehört zum Standardangebot von Unternehmen: In 88 Prozent der Firmen sind Regelungen für die Umwandlung von Entgelt in Altersvorsorgeansprüche etabliert. Doch nur wenige Mitarbeiter greifen zu. Lediglich in einem Drittel der Unternehmen nehmen mehr als 50 Prozent der Mitarbeiter dieses Angebot wahr, wie eine aktuelle Umfrage der Unternehmensberatung Willis Towers Watson zeigt. Daran hat auch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) nichts geändert.
„Die Unternehmen packen die Entgeltumwandlung aktiv an und kommen den Wünschen der Arbeitnehmer nach einer sicheren und bedarfsgerechten bAV weitgehend nach – das ist gut“, sagt Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson.
„Dennoch zeigt sich, dass Mitarbeiter ihren Vorsorgebedarf offenbar nicht gut genug einschätzen können und die bisherigen Informationen der Unternehmen diese Lücke wohl nicht wirksam füllen. Wenn das Ziel des BRSG – die weitere Verbreitung der bAV und der Ausbau ihrer Finanzierungsgrundlage – erreicht werden soll, bleibt also noch viel zu tun“, resümiert Conrads.
Gute Leistungspakete für Mitarbeiter
Vier Fünftel (80 Prozent der Unternehmen) bieten für die Eigenvorsorge der Mitarbeiter mehr als einen Durchführungsweg an. Am häufigsten wird hier die Direktversicherung genannt (75 Prozent), gefolgt von der Direktzusage (54 Prozent).
Die „klassisch-konservative“ Anlage der Beiträge herrscht über die unterschiedlichen Durchführungswege hinweg weiter vor, doch halten immer mehr Unternehmen zumindest als Alternative stärker am Kapitalmarkt orientierte Anlagemöglichkeiten bereit.
So bieten mehr als die Hälfte der Unternehmen (58 Prozent) noch klassische Versicherungsprodukte mit garantiertem Rechnungszins an, in 40 Prozent gibt es (auch) schon neuere Versicherungsprodukte mit Garantie der eingezahlten Beiträge.
Kapitalmarktorientierte Versicherungsprodukte finden sich bei 30 Prozent der Unternehmen und in zwölf Prozent der Unternehmen besteht auch die Möglichkeit eine über den Kapitalmarkt finanzierte Direktzusage zu nutzen. Die durch das BRSG überarbeitete Riester-Förderung wird hingegen für die bAV nur selten genutzt: Lediglich 13 Prozent der Unternehmen halten entsprechende Angebote bereit.
Dabei können die Mitarbeiter in den meisten Unternehmen (75 Prozent) ihre bAV an ihren individuellen Bedarf anpassen – meist im Hinblick auf einmalige oder laufende Beiträge und die Auszahlung als Rente oder Einmalbetrag, aber auch bezüglich zusätzlicher Absicherungsoptionen für den Invaliditäts- oder Todesfall.
Schließlich bezuschusst fast zwei Drittel der Unternehmen (63 Prozent) die Beiträge der Mitarbeiter zu ihrer Altersversorgung, mehrheitlich über das gesetzlich geforderte Maß hinaus.
„Die Unternehmen haben – auch schon vor dem BRSG – die bestehenden Möglichkeiten genutzt, um ihren Mitarbeitern durchdachte Vorsorgemöglichkeiten anzubieten. Das BRSG hat die Notwendigkeit einer betrieblichen Altersversorgung nun noch einmal stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt – aber Mitarbeiter lassen darauf noch keine Taten folgen“, erklärt Heiko Gradehandt, Director bei Willis Towers Watson.
Mehr als vier Fünftel (83 Prozent) der Unternehmen registrieren keine Veränderung. Lediglich in 15 Prozent ist die Nachfrage nach Eigenvorsorgemöglichkeiten deutlich gestiegen. Woran hakt es also?