Betriebliche Altersvorsorge: Was beim Jobwechsel zu beachten ist

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) erfreut sich aufgrund der staatlichen Förderung einer wachsenden Beliebtheit. Doch viele bAV-Sparer fragen sich, was bei einem Jobwechsel mit ihrem ersparten Guthaben passiert. Silke Barth vom Online-Versicherer Cosmos Direkt gibt vier Handlungsempfehlungen.

Silke Barth, Cosmos Direkt

Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Gehalts beispielsweise durch Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente umwandeln, können Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen. „Bis zu 232 Euro können pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden“, sagt Expertin Barth.

Für 77 Euro weniger netto 150 Euro sparen

Bei der Entgeltumwandlung zieht der Arbeitgeber die Beiträge direkt vom Bruttolohn ab. „Da das Bruttogehalt reduziert wird, fallen automatisch weniger Steuern und Abgaben an“, erklärt Barth und macht dies an einem Beispiel deutlich: „Das Nettogehalt von Frau T. beträgt 1.898 Euro. Investiert sie monatlich 150 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge, bekommt sie 1.821 Euro netto. Sie hat also nur 77 Euro weniger auf ihrem Konto als ohne bAV.“

Trotz dieser finanziellen Vorteile scheuen sich Arbeitnehmer allerdings, eine bAV abzuschließen, weil sie Sorge haben, dass es beim Jobwechsel Probleme bei der bAV-Mitnahme geben könnte. Barth nennt vier Tipps, wie man auch beim neuen Arbeitgeber von den Vorteilen der Betriebsrente profitieren kann.

Tipp 1: Die Rente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen

Arbeitnehmer können Ihre bAV zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, betont Barth. Bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds haben sie sogar einen Rechtsanspruch darauf. Hierbei kann der neue Arbeitgeber entscheiden, ob er die bestehende bAV unverändert übernimmt, das Guthaben auf einen neuen Anbieter überträgt oder in eine andere Form der bAV überträgt.

Tipp 2: Konditionen und Umsetzung mit dem neuen Arbeitgeber klären

Wichtig sei, rät Barth, dass bereits während der Gehaltsverhandlung das Thema Betriebsrente angesprochen wird. Folgende Fragen sollten sich Arbeitnehmer stellen: Welche Form der bAV bietet das Unternehmen an? Beteiligt sich der Arbeitgeber womöglich mit einem Zuschuss oder finanziert er die bAV sogar ganz? Zu welchen Konditionen und in welcher Form wird die bestehende bAV vom neuen Arbeitgeber übernommen?

Tipp 3: Vor- und Nachteile der neuen bAV abwägen

Grundsätzlich sollte man die Vorteile der bAV auch beim neuen Arbeitgeber nutzen, meint die Cosmos-Direkt-Managerin. Unter bestimmten Voraussetzungen könne es dabei sinnvoll sein, sich gegen eine Übertragung der alten bAV zu entscheiden, wenn etwa der neuen bAV bestimmte – für den Arbeitnehmer wichtige – Leistungsmerkmale, wie beispielsweise Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenen-Schutz fehlten. „Dann empfiehlt es sich, den alten Vertrag mit privaten Mitteln fortzuführen und zusätzlich in die bAV des neuen Arbeitgebers einzusteigen“, rät Barth.

Tipp 4: Mehr Flexibilität durch Vorsorgemix

Die betriebliche Altersvorsorge sei nur eine von vielen Möglichkeiten, die gesetzliche Rente aufzustocken, so Barth. Wer sich zusätzliche finanzielle Spielräume im Alter schaffen wolle, sollte daher nicht allein auf die bAV setzen. So könnten Vorsorgesparer beispielsweise mit der Riester-Rente von der staatlichen Förderung und zusätzlichen Steuervorteilen profitieren. „Alle Einzahlungen inklusive der staatlichen Zulagen können steuerlich geltend gemacht werden“, betont die Expertin. Besonders für Familien mit Kindern lohne sich „Riestern“ aufgrund der staatlichen Zulagen, in besonderem Maße. (lk)

Foto: Cosmos Direkt

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