Der Bad Homburger Maklerpool BCA hat sich positiv zur Berücksichtigung einer Alten-Hasen-Regel im Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen-Vermittler- und Vermögensanlagenrechts geäußert. Letzte Woche hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Die Deckelung der Provisionen in der PKV findet indes keine Zustimmung.
Die BCA begrüße „grundsätzlich“ den Bestandsschutz für langjährig in der Branche tätige Vermittler, heißt es in der Mitteilung. Damit sei die Gleichbehandlung unabhängiger Finanzvermittler gegenüber Versicherungsvermittlern erfüllt. Bei der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie im Jahr 2007 gab es für Versicherungsvermittler ebenfalls einen Bestandsschutz.
„Ein Vermittler, der bereits viele Jahre einen festen und beständigen Kundenstamm hat, ist der beste Beweis für gute Beratung“, sagt BCA-Vorstand Roland Roider.
Der Maklerpool hatte sich schon im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens dafür ausgesprochen, erfahrene Finanzvermittler von einer zusätzlichen Prüfung auszunehmen. Vermittler, die bereits am 1. Januar 2006 tätig waren und die lückenlose Vorlage der Prüfberichte nachweisen können, müssen keine Sachkundeprüfung mehr ablegen.
Auch die längere Stornohaftungszeit von künftig 60 Monaten in der Lebens- sowie privaten Krankenversicherung findet die Zustimmung Roiders. Damit könnte die Branche sehr gut leben. „Das führt zu mehr Bestandssicherheit im Interesse der Kunden“, so das Vorstandsmitglied.
Nicht zufrieden zeigt sich Roider indes mit der Deckelung der Provisionen in der PKV auf maximal neun Monatsbeiträge, wie es im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vorgesehen sei. Eine gesetzliche Regelung von Einkünften sei stets ein ordnungspolitischer Eingriff in die Verdienstmöglichkeiten der freien Vermittler.
„Die Vermittler haben ein Anrecht auf adäquate Vergütung“, so der BCA-Vorstand. Überhöhte Provisionen seien entgegen der öffentlichen Meinung schon jetzt eher die Ausnahme, schon gar nicht könnte von Missständen die Rede sein. (ks)
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