Demnach hat BCA jetzt zwei ELTIFs für den Vertrieb freigegeben. Es handelt sich um je einen Fonds der Investment Manager Schroders und Neuberger Bermann. Sechs weitere ELTIFs befinden sich derzeit noch in der Prüfung, sagte Ulbricht bei einem Pressegespräch in Frankfurt.
Hintergrund: Die ELTIF-Verordnung der EU war zum Januar 2024 grundlegend reformiert worden. Seitdem bietet das Vehikel deutlich verbesserte Möglichkeiten, um Konzepte für Privatanleger aufzulegen und wird auch als „ELTIF 2.0“ bezeichnet.
Ulbricht hatte schon auf der Versicherungsmesse DKM im vergangenen Oktober angekündigt, ab Januar sieben bis acht ELTIFs in das Vertriebsportfolio der BCA aufzunehmen und von einem „ELTIF-Boom“ gesprochen. Im Januar passierte jedoch von Anbieterseite zunächst wenig. Die Plattformen für die Depotführung haben sich bei der Einbuchung in das Investmentdepot mit den Besonderheiten von ELTIFs anfangs schwer getan, berichtete Ulbricht nun.
Herausforderung für die Plattformen ist demnach, dass ELTIFs – anders als klassische Investmentfonds – nicht nur in Wertpapiere mit einer entsprechenden Kennnummer (WKN/ISIN) investieren, sondern in Sachwerte wie Erneuerbare-Energien-Anlagen oder andere Infrastruktur, Anteile an nicht-börsennotierten Unternehmen ohne WKN/ISIN (Private Equity) oder sie vergeben Kredite (Debt). Das macht die Sache wohl irgendwie schwierig. Seit Mai können jedoch bei einer der Plattformen, mit denen BCA kooperiert, nämlich der Fondsdepot Bank, ELTIFs abgewickelt werden. Das Interesse daran sei groß, so Ulbricht.
Vertrieb nur mit 34f Nummer 2
Bezüglich der notwendigen Qualifikation des Vertriebs ist er indes weiterhin vorsichtig. Die Vertriebspartner müssen demnach über eine Erlaubnis nach Paragraf 34f Absatz 1 Nummer 2 GewO verfügen, also für geschlossene AIFs, wenn sie ELTIFs über BCA vermitteln wollen.
Andere Beobachter vertreten – auch auf Basis eines FAQ-Katalogs, den die BaFin im Februar veröffentlicht hat – hingegen die Auffassung, dass für ELTIFs, die Rückgabemöglichkeiten für die Anleger vorsehen, 34f Nummer 1 ausreicht, also die Zulassung für offene Investmentfonds. Darüber verfügen weitaus mehr Finanzdienstleister als über Nummer 2.
Dass Nummer 1 ausreicht, sei aber auch bei Rückgabemöglichkeiten nicht in jedem Fall ganz sicher, so Ulbricht, zumal die Rückgabe stets auf eine bestimmte Gesamtsumme begrenzt sein muss, wenn das Kapital in langfristigen Sachwerten gebunden ist. BCA geht demnach weiter auf Nummer sicher und verlangt generell eine Nummer-2-Erlaubnis. „Diejenigen, für die ein ELTIF von der Sache her in der Beratung überhaupt in Betracht kommt, verfügen ohnehin fast alle über Nummer 2“, so Ulbricht. Insofern sei die Einschränkung gar nicht so groß.
Weiteres Wachstum im ersten Halbjahr 2024
Insgesamt hat BCA die Umsatzerlöse 2023 von 68,4 im Vorjahr auf 70,1 Millionen Euro gesteigert und ist auch im ersten Halbjahr 2024 weiter gewachsen. So stieg die Anzahl der Versicherungen seit dem Jahreswechsel bis Ende Juni von 296.535 auf 307.918 Verträge, der Jahresbeitrag von 208,4 auf 220,7 Millionen Euro.
Im Bereich Investment stiegen der betreute Investmentbestand um elf Prozent auf 7,21 Milliarden Euro und der Bestand im Private Investing um 22 Prozent auf 475 Millionen Euro. In diesem Segment bietet BCA den Partnern „White-Label“-Lösungen für Vermögensverwaltungen an. Dabei können 34f-Vermittler als Anlageberater für die Zusammensetzung der jeweiligen Strategie fungieren, der Strategie einen eigenen Namen geben und Factsheets mit ihrem Logo versehen. Vermögensverwalter – und damit regulatorisch verantwortlich – ist dabei die BCA-Tochter BfV Bank für Vermögen.
Daneben setzt das Unternehmen Schwerpunkte im Bereich der „Maklerrente“ (Übernahme von Beständen von Maklern, die in den Ruhestand gehen möchten), der Gewinnung von Nachwuchskräften sowie der Digitalisierung der Kundenverwaltung und -kommunikation einschließlich digitale Zeichnungsstrecke und Vertragsverwaltung.