Gerade bei Massenprodukten, wie Auto-, Privathaftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen, würde der Kunde kein Verständnis dafür zeigen, wenn er zusätzlich zur relativ geringen Jahresprämie vor Abschluss auch noch eine Beratungsgebühr zahlen sollte.
Die Einforderung einer hohen Beratungsgebühr in der Altersvorsorge würde zudem weniger Verdienende, die eine private Absicherung am nötigsten hätten, eher abschrecken. Die oft geschmähte Zillmerung in der Lebensversicherung habe durchaus auch ihre guten Seiten.
Auch die vom Ministerium angedachte Einteilung der Berater in Versicherungsberater, Anlageberater, Darlehensberater und den Finanzberater, kritisiert der BCA-Vorstand. Seiner Ansicht nach gehe das völlig an der Praxis vorbei und sorge beim Kunden eher für Verunsicherung als für Klarheit.
In einem Punkt äußert Roider jedoch Zustimmung: „Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Honorarberatung in Gesetzestext gegossen werden soll. Ziel sollte aber die Stärkung der Transparenz in der Finanzvermittlung sein und nicht ein Zuwachs an unübersichtlichen Regulierungen.“
Zu den Aigner-Plänen hatten bereits der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) und der Verbund der Honorarberater (VDH) Stellung bezogen. (ks)
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