„Die Beratung muss unabhängig erfolgen und sollte gegen Honorar geleistet werden. In der Umsetzung der Anlagestrategien dagegen ist das Provisionsmodell oft für den Kunden Vorteilhafter“, so Härtling. Dabei könnten beide Schritte, Beratung und Umsetzung, in der Hand eines einzigen Beraters liegen, aber auch getrennt erfolgen.
Beratung und Umsetzung strikt voneinander trennen
Nach erfolgter Beratung und Bedarfsanalyse sei es ein völlig getrennter und weiterer Schritt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Vorsorgestrategie umzusetzen. Der Kunde brauche freie Wahl, mit welchen Dienstleistern er die vorgesehenen Maßnahmen verwirklichen will. Das müsse nicht zwangsläufig der „Ersteller der Diagnose“sein. Der BDRD ist deshalb der Meinung, dass die Produktauswahl, das Vermitteln der Produkte und die langfristige Begleitung des Klienten als zweiter Schritt erfolgen sollten.
Während sich das Honorarmodell bei dem vorgelagerten Beratungsprozess anbiete, sei es bei der Umsetzung einer Anlagestrategie aus steuerlichen Gründen oft vorteilhaft für Kunden, intern beim Produktanbieter berechnete Gebühren als Provisionen verrechnet zu bekommen. „Insofern ergänzen sich Honorarberatung und Provisionsmodell hervorragend“, erklärt Härtling. Beide müssten nur in der richtigen Reihenfolge kombiniert werden.
Fazit des BDRD zur aktuellen Diskussion: „Es macht keinen Unterschied, ob die Klienten die Vergütung der Berater über Provisionen oder Honorare entrichten. Sie müssen nur die Höhe kennen und in Ihrer Produktentscheidung uneingeschränkt und frei sein“. (hb)
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