BdV: Lemonade-Abmahnung erfolgreich

Foto: Achenbach, BdV
Stefan Rehmke, Vorstand des BdV.

Im Streitfall zwischen dem Bund der Versicherten (BdV) und Lemonade Insurance um unzureichende Versicherungsbedingungen in der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung scheinen die Fronten geklärt. Nach Angaben der Verbraucherschutzorganisation ist der Onlineversicherer einer Aufforderung nachgekommen und hat zwei strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben.

Der BdV hatte das in den Niederlanden ansässige Insurtech Lemonade Insurance N. V. wegen unzureichender Klauseln abgemahnt. Lemonade bietet in Deutschland derzeit nur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherungen und eine Kombination aus beiden an. Dies hatten die Verbraucherschützer bemängelt. Nun ist der Onlineversicherer ist der Aufforderung des BdV nachgekommen und hat zwei strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben.

So sollten die Versicherungsnehmer nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen müssen. Wer eine Kombi-Police aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, bei dem endete einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz.

Eine weitere Klausel sah vor: Gegenstände fremder Personen, die sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden, sind nicht vom Schutz der Hausratversicherung umfasst. Der BdV bemängelte diese Klauseln als völlig unüblich und hielt dem Versicherer vor, damit seine Kunden unangemessen zu benachteiligen.

Mit der Korrektur gibt es nach Auffassung der Verbraucherschützer nun Klarheit: Die Privathaftpflichtversicherung bleibt bei einem Wohnsitzwechsel unberührt; und auch fremde Sachen sind in der Hausratversicherung mitversichert. Lemonade habe sich verpflichtet, sich nicht auf die alten Regeln zu berufen, betont der BdV.

„Die Privathaftpflichtversicherung endet, weil man umzieht? Solche Klauseln sind nicht so spritzig! Wir freuen uns für die Kundinnen und Kunden, dass Lemonade das nachgebessert und die Bedingungen glatt gezogen hat“, resümiert BdV-Vorstand Stefan Rehmke.

Offen bleibt nach Angaben des BdV, was geschieht, wenn jemand versäumt hat, seinen Umzug anzuzeigen und dann ein Schaden eintritt. Die Verbraucherschützer spekulierten, ob es in diesem Fall wie beim bisherigen Versicherungsgeschäft laufe und Lemonade für den Schaden nicht mehr leiste. Der BdV hat um Erläuterung gebeten, allerdings bislang keine Antwort erhalten.

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