Der Bund der Versicherten (BdV) hat das Inkrafttreten der europäischen Vermittlerrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) zu Ende Februar 2016 begrüßt. „Für den Vertrieb werden es ehrlichere Zeiten“, sagte BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein – Kritik an der IDD übten die Verbraucherschützer trotzdem.
Es sei zu begrüßen, dass „sämtliche Vertragskosten als Gesamtsumme genannt werden müssen“, teilte der BdV am Montag in einer Stellungnahme zur IDD-Einführung am 23. Februar 2016 mit. Für die Umsetzung der Richtlinie haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit. Dabei dürfen sie eigenständige Regelungen erlassen sowie nationale Gegebenheiten berücksichtigen.
BdV will die Umsetzung der Richtlinie kritisch begleiten
Man werde die praktische Umsetzung der Richtlinie kritisch begleiten, versprach der BdV und forderte die Bundesregierung dazu auf, den Verbraucherschutz im Zuge der nationalen Umsetzung „weiter zu stärken“. Ein Nachteil der IDD sei auch weiterhin, so der BdV, dass die in den Vertragskosten eingeschlossenen Vertriebskosten nicht der Höhe nach ausgewiesen werden müssten, sondern „lediglich die Art der Vergütung (Provision, Courtage, Honorar o. a.)“ anzugeben sei.
„Nur bei Lebens- und Rentenversicherungen soll der Kunde die Offenlegung auch dieser Kostenarten verlangen können. Für viele Vertragsarten bleibt es für den Verbraucher also intransparent wie eh und je!“, kritisierte Kleinlein. Zudem gelte es, so der BdV-Vorstandssprecher weiter, „den durch hohe Provisionen entstandenen Interessenskonflikt der Vermittler zu lösen“.
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„Zwar konnte sich ein Provisionsverbot nicht durchsetzen, aber bei jedem Verkaufsgespräch oder jeder Beratung ist eine umfangreiche Bedarfsermittlung gefordert“, ergänzte Kleinlein. So gelte die neuen Richtlinie nicht nur Vertreter oder Makler, sondern betreffe alle Vertriebskanäle wie Direktversicherer und auch Online-Portale, über die Versicherungsverträge verkauft werden.
Die Stellungnahme des BdV zur IDD in englischer Sprache ist hier einsehbar. (lk)
Foto: BdV