„Einen unverzichtbaren Versicherungsschutz bietet die Privathaftpflichtversicherung – auch auf Reisen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Je nach Fahrzeug und Reiseziel können weitere Versicherungen sehr wichtig sein.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt auch im Campingurlaub vor den finanziellen Folgen, wenn man anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Zunächst prüft der Versicherer dann, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Wenn dem so ist, kommt er für den Schaden auf. Kommt der Versicherer zum Ergebnis, dass der Anspruch unberechtigt ist, wehrt er diesen ab – notfalls auch vor Gericht. „Die Privathaftpflichtversicherung fungiert in einem solchen Fall als eine Art Rechtsschutzversicherung“, sagt Verbraucherschützerin Boss.
Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung ist die Kaskoversicherung eine wichtige Versicherung für Halter von darlehens- oder leasingfinanzierten Campingfahrzeugen. Eine Teilkaskoversicherung schützt beispielsweise bei Beschädigungen durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sturm und Hagel, Überschwemmung, Steinschlag oder Zusammenstöße mit Haarwild.
Manche Tarife sichern zudem eine Kollision mit Tieren jeder Art ab. Auch wenn das Fahrzeug aufgrund von Marder- oder Tierbissen beschädigt wird, greift der Teilkaskoschutz. Bei der Vollkaskoversicherung sind zudem auch Vandalismusschäden und Schäden bei selbst verschuldeten Unfällen abgesichert.
Inhalts- oder Hausratversicherung
Wer neben dem Fahrzeug auch dessen Inhalt versichern will, kann eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung abschließen. „Teilweise bietet aber auch eine bestehende Hausratversicherung in bestimmten Grenzen Versicherungsschutz – fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach“, rät Boss. Abhängig vom Tarif der Inhaltsversicherung sind neben dem beweglichen Inventar zusätzlich Unterhaltungselektronik und Sportausrüstungen abgesichert – teilweise auch das Vorzelt, Markisen oder Solaranlagen.
Sicher im Ausland
Bei einem Campingtrip ins Ausland sollten die Reisenden zudem unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung besitzen, so Boss. Sie übernehme die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckten Kosten für Heilbehandlungen im Ausland. „Wählen Sie einen Tarif, der nicht nur den medizinisch notwendigen, sondern auch den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport bezahlt“, empfiehlt die BdV-Vorständin.
Auch für privat Krankenversicherte ist der Abschluss dieser Police laut BdV meist sinnvoll. Ratsam sei es zudem, einen Auslandsschadenschutz zu vereinbaren. „Wird man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und die Deckungssumme der dortigen Versicherung reicht nicht aus, greift dieser Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung“, sagt Boss.