Unter den aus der Studie der DRV und einer weiteren Studie des Bundesministerium der Finanzen (BMF) ableitbaren Werte, konnten die vom GDV genannte Werte von 71 Euro für Frauen und 102 Euro für Männer in etwa nachvollzogen werden, so der BdV, aber nur, wenn ausdrücklich die historischen Verträge mit hohen Garantiezinsen betrachtet und zudem eine Überschussbeteiligung einrechnet würde.
Ginge man von den heutigen Tarifen aus, so sinke die Riester-Rente schon auf 24 Euro. Unterstelle man die Senkung des Höchstrechnungszinses auf nur noch 0,5 Prozent, so sinke diese Vergleichsrente auf nur noch gut 18 Euro. „Dieses Beispiel des Lobbyverbands zeigt deutlich auf, wie eine ursprünglich als Zusatzrente gedachte Leistung auf ein Taschengeld zusammenschrumpft“, kritisiert Kleinlein.
Die bereits intensiv diskutierte Senkung des Höchstzinssatzes werde nach diesen Berechnungen des BdV die Riester-Rente zusätzlich schwächen. „Sinkt der Höchstrechnungszins auf 0,5 Prozent oder weniger, ergibt die Riester-Rente keinen Sinn mehr.“
Zudem zeigen sich die Verbraucherschützer davon überzeugt, dass es nur noch wenigen Versicherern und dann auch nur in wenigen Fällen gelingen, die notwendige nominale Bruttobeitragsgarantie darstellen zu können. „Durch einen noch niedrigeren Garantiezins wird der ohnehin schon kleine Markt an Riester-Angeboten zusammenbrechen“, erwartet Kleinlein. (dr)
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