So bietet das Insurtech nach Angaben des BdV in Deutschland über seine Website den Abschluss einer Hausratversicherung, einer Privathaftpflichtversicherung sowie einer Kombination aus beiden Versicherungsprodukten an. Dabei würden in der Police Klauseln verwendet, die absolut branchenunüblich sind und die Kundinnen und Kunden in unangemessener Weise benachteiligen, heißt es bei den Verbraucherschützern.
So müssen Versicherungsnehmer bei einer Absicherung über Lemonade nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen. Wer eine Lemonade Kombipolice aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bei dem endet einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz.
Die Regelung in den Versicherungsbedingungen von Lemonade, dass gar ohne jegliches Aussprechen einer Kündigung der Versicherungsschutz enden kann, ist nach Auffassung des BdV absolut ungewöhnlich und somit unangemessen benachteiligend.
Insbesondere der Schutz der für alle Verbraucher wichtigen Privathaftpflichtversicherung dürfe nur durch eine ausdrückliche und verständliche Kündigung enden, moniert der BdV. Zudem seien vom Hausratversicherungsschutz der Police Gegenstände ausgenommen, die sich im Haushalt der Versicherungsnehmer befänden, aber im Eigentum einer anderen Person stehen.
Nach Auffassung des BdV gehört es jedoch zum Wesensmerkmal einer Hausratversicherung, dass es auf die Eigentumsverhältnisse gerade nicht ankommt. Maßgeblich ist allein, dass die Sachen der privaten Nutzung – also Gebrauch beziehungsweise Verbrauch – der Versicherungsnehmer dienen.
„Wir gehen davon aus, dass sich Lemonade unserer Auffassung anschließt und die Versicherungsbedingungen entsprechend nachbessert“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.