Mit dem Fahrrad in den Urlaub – diese Policen sind Pflicht

Familienausflug mit Fahrrädern auf Gepäckträger auf Landstraße
Bildagentur PantherMedia / [email protected]
Das Fahrrad mit in den Urlaub nehmen, wird immer beliebter.

Urlaub mit dem Fahrrad ist im Trend. Das sieht man diese Tage sehr deutlich auf den deutschen Autobahnen. Welche Versicherungen bei einem Fahrradurlaub ins Urlaubsgepäck gehören.

Fahrradfahren ist beliebt, auch im Urlaub. Laut Radreiseanalyse des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC unternahmen rund fünf Millionen Deutsche im vergangenen Jahr einen Radurlaub. „Bevor man sich auf den Sattel schwingt, sollte man neben dem Sicherheitscheck des Fahrrads auch prüfen, ob die wichtigsten Versicherungen bestehen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.


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Unverzichtbar ist laut der BdV-Vorständin in jedem Fall die private Haftpflichtversicherung – und das nicht nur im Urlaub. Denn schädigt man Dritte, muss man für den Schaden aufkommen. Wenn man beispielsweise einen Fahrradunfall verursache und jemand anderen verletzt oder fremdes Eigentum zerstöre, seien diese Schäden von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt, so die BdV-Expertin.

Über die Hausratversicherung sind zudem auch das Fahrrad und Gepäck unterwegs gegen sogenannten Einbruchdiebstahl abgesichert. Allerdings muss das Rad hierfür in einem abgeschlossenen Raum, beispielsweise im Keller des Hotels oder Ferienhauses verwahrt werden. Problem: Insbesondere beim Camping ist das häufig nicht möglich. Und auch bei Ferienhäusern gibt es nicht immer eine Hütte oder Schuppen zum Abstellen der Räder.

Laut Boss ist es möglich, das Rad gegen einfachen Diebstahl zu versichern möchte. Hierfür ist dann aber meist ein Beitragszuschlag in der Hausratversicherung fällig. Premiumtarife schlössen dieses Risiko häufig bereits mit ein. „Viele Versicherer bieten mittlerweile einen 24-Stunden-Schutz an. Dann ist das Rad auch in der Zeit von 22 bis 6 Uhr versichert, sofern es an einem fest verankerten Gegenstand wie einem Laternenpfahl angeschlossen war“, so Boss weiter. Ihre Empfehlung: Vor dem Reiseantritt direkt beim eigenen Hausratversicherer nachfragen, unter welchen Umständen das Rad geschützt ist. „Und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.“

Wer einen Urlaub im Ausland plant und das Rad mitnimmt, sollte sich außerdem beim Versicherer erkundigen, ob der Schutz auch für das Reiseland gilt. „Informieren Sie sich vorab auch über die Sicherheitsvorschriften im Reiseland. In einigen Ländern besteht beispielsweise eine Helmpflicht“, so die BdV-Vorständin.

Option Fahrradversicherung: Für teure Räder oder E-Bikes

Problem ist, dass die Hausratversicherung preislich gedeckelt sind und teure Fahrräder und E-Bikes, die oftmals mehrere tausend Euro in der Anschaffung kosten können, nicht versichern. In solchen Fällen lassen sich die Zweiräder auch über spezielle Fahrradversicherungen abgesichern. Vorteil: Der Versicherungsschutz umfasst dabei je nach Vertrag nicht nur (Einbruch-)Diebstahl, sondern kann auch die Reparaturkostenübernahme, Vandalismusschäden und Leistungen bei Unfällen und Stürzen sowie Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden umfassen.

Davon sind vor allem die Akkus von E-Bikes betroffen, so Boss. „Die speziellen Fahrradversicherungen können im Einzelfall eine Alternative zur Absicherung des Fahrraddiebstahlrisikos über die Hausratversicherung sein“, sagt denn auch die Verbraucherschützerin Boss. Da es hier aber große Unterschiede gebe, sollte dort enau geprüft und verglichen werden.

Auslandsreisekrankenversicherung

Außerdem sollten die Reisenden dann unbedingt auch über eine Auslandsreisekrankenversicherung verfügen. Sie übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen bei akuten Krankheitsanfällen im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt sind. Zudem trägt sie zumindest die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport.

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