Wegen der Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent haben die meisten Anbieter ihre Riester-Produkte zum 1. Januar 2022 vom Markt genommen. Gleichzeitig hat die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag für bestehende Riester-Verträge einen Bestandsschutz zugesagt. „Es ist doch nur logisch, dass sich gerade Bürger mit niedrigen Einkommen und mit Kindern vor ‚Torschluss‘ einen Riester-Vertrag mit Zulagen gesichert haben. Denn allein mit den Zulagen lässt sich eine sehr attraktive jährliche Rendite erzielen“, so Alexandra Nussbaum, Mitglied im Vorstand des BDV und Vermögensberaterin in Ravensburg.
Der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Helge Lach, sieht die Verantwortung nun bei der Politik: „Die vielen Neuabschlüsse belegen eindeutig, dass Riester im Grunde ein Erfolgsmodell war und ist. Wir wünschen uns sehr, dass die neue Regierung nun endlich die Bruttobeitragsgarantie absenkt oder abschafft, damit es wieder Angebote gibt. Eine solche Maßnahme ist auch für die über 16 Millionen bestehenden Verträge dringend notwendig. Denn die Guthaben der Kunden sind wegen der Garantie überwiegend in Zinspapieren angelegt, die bekanntlich nichts abwerfen. Die Anbieter haben also kaum Spielraum für rentable Kapitalanlagen. Außerdem verlieren die Verträge bei hohen Inflationsraten von Jahr zu Jahr an Wert, weil die Zulagen nicht steigen. Das ist alles ganz klar zum Nachteil der Riester-Sparer. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“
Dass inzwischen einige Versicherer Riester-Renten als Nettopolicen ohne einkalkulierte Provision anbieten, sieht Lach kritisch: „Riester ist sehr komplex und deshalb beratungsintensiv, die Beiträge sind aber meist niedrig. Honorare, die dem Zeitaufwand des Vermittlers gerecht werden, sind so nicht durchsetzbar“.