BdV-Studie: „Koppelung von BU und Altersvorsorge fesselt den Kunden“

Vier junge Menschen an einem Tisch mit Unterlagen vor sich (Beratungssituation)
Foto: Shutterstock
Die Koppelprodukte seien aber nicht nur hinsichtlich der Rendite nachteilig. Der Abschluss eines Koppelprodukts könne auch dazu führen, dass bei der Arbeitskraftsicherung nicht der für den persönlichen Einzelfall optimale BU-Vertrag gewählt und vermittelt wird.

Ob es für den Kunden günstiger ist, eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen oder diese an die Altersvorsorge zu koppeln, ist ein heißes Eisen im Vertrieb. Der Bund der Versicherten (BdV) hat eine Studie vorgestellt, die zu einem eindeutigen Ergebnis kommt.

Um herauszufinden, ob es sich für Verbraucher tatsächlich – vor allem aus steuerrechtlicher Sicht – lohnt eine Berufsunfähigkeitsversicherung an eine Altersvorsorge zu koppeln, hat der Bund der Versicherten eine Studie herausgebracht. Bei dieser Analyse wurden Basis- und Privatrenten mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) und selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) mit Fondssparplan gegenübergestellt – unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Effekte sowie Kostenbelastungen, Leistungs- und Renditeminderungen zu Lasten der Kundinnen und Kunden.

Am Beispiel zweier exemplarischer Musterkundinnen (angestellte Zahnärztinnen) hat der BdV nachgerechnet, was vorteilhafter für Verbraucherinnen und Verbraucher ist: Basis- und Privatrenten als Fondspolicen mit einer BUZ oder SBU mit Fondssparplan. Das verkürzte Ergebnis: „Die vermeintlichen Steuervorteile der Rentenversicherungsverträge können die erheblichen Kosten des Lebensversicherungsvertrags nicht ausgleichen“, sagt BdV-Chefökonom und Autor der Studie Constantin Papaspyratos. „Von den Koppelprodukten profitieren letztlich nur Anbieter und Großvertriebe.“

Die Gegenüberstellung von Fondspolicen mit BUZ und SBU mit Fondssparplan – unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Effekte – zeigt laut BdV, dass die Koppelprodukte nicht das leisten, was ihre Vertriebe und Versicherer ihnen zuschreiben. Die SBU mit Fondssparplan sei die vorteilhaftere Alternative. Denn die steuerliche Behandlung von Fondspolicen könne die renditemindernde Kostenbelastung des Lebensversicherungsvertrages auf die Fondsanlage nur teilweise kompensieren.

Die Koppelprodukte seien aber nicht nur hinsichtlich der Rendite nachteilig. Der Abschluss eines Koppelprodukts könne auch dazu führen, dass bei der Arbeitskraftsicherung nicht der für den persönlichen Einzelfall optimale BU-Vertrag gewählt und vermittelt wird. „Durch die Verknüpfung einer BU-Versicherung mit einer Basisrente können Anbieter und Vertriebe die sogenannte ‚Kundenbindung‘ erhöhen. In Wahrheit entpuppt sich dies jedoch als unflexible und unvorteilhafte ‚Kundenfesselung‘ zulasten der Versicherten“, sagt Prof. Dr. Hartmut Walz, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BdV, der an der Studie mitgewirkt hat.

Anlass der Studie war unter anderem eine vom Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften durchgeführte und von MLP Finanzberatung SE  beauftragte Studie, die zu einem weniger eindeutigen Ergebnis als die aktuelle Studie des BdV kommt.

Dort heißt es:

Sowohl die Frage, wie relevant die Nachteile der Basisrente + BUZ in den qualitativen Kriterien sind, als auch die Frage, wie groß ein eventueller Vorteil in den quanti­tativen Kriterien (Preis-Leistungs-Verhältnis) ist, hängen stark von der individuellen Situation des Verbrauchers ab. Um diese Vor- und Nachteile zu verstehen und sie gegeneinander abzuwägen, ist also entsprechende Expertise notwendig.

Der Vorteil in den quantitativen Kriterien kann ein gutes Argument darstellen, die geringere Flexibilität einer Basisrente in Kauf zu nehmen. „Eine pauschale Ablehnung der Basisrente + BUZ verbietet sich somit, wie umgekehrt natürlich auch keine pauschale Aussage getroffen werden kann, dass diese Variante immer die bessere Wahl sei.“

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Comments
Inline Feedbacks
View all comments