BdV warnt: Keine voreilige Kündigung von Versicherungsverträgen

Foto: BdV
Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Der Bund der Versicherten warnt davor, trotz wegfallender Erwerbseinkommen in Folge der Corona-Krise, Altersvorsorgeverträge vorzeitig zu kündigen.

Vielen Haushalten fehlt aktuell Geld. Der Grund: wegfallende Erwerbseinkommen aufgrund von Corona und Lockdown. Die Ausgaben stehen daher auf dem Prüfstand. Dazu gehören mitunter auch die Beiträge für Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die eigentlich als Altersvorsorge eingeplant waren. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) rät davon ab, solche, trotz fehlenden Erwerbseinkommens aufgrund der Coronakrise und des Lockdowns Altersvorsorgeverträge überstürzt zu kündigen.

„Obwohl wir kein Fan von Versicherungsprodukten zur Altersvorsorge sind und von dem Abschluss solcher Verträge abraten, sollten Betroffene genau prüfen, ob bei – leider – schon bestehenden Verträgen eine Kündigung sinnvoll ist oder ob es Alternativen gibt“, rät BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Eine Möglichkeit dies zu tun, bieten die Verbrauchschützer mit dem „Hop oder Top“-Rechner auf der Internetseite des BdV.

Versicherungen und Geldanlage seien auch im Rahmen der Altersvorsorge strikt voneinander zu trennen, lautet der bekannte und oft wiederholte Rat der Verbraucherschützer.

Die unflexiblen und kostenträchtigen Lebensversicherungen rächten sich gerade jetzt bei Zahlungsschwierigkeiten wegen Corona, so der Vorwurf. Wegen der hohen Abschluss- und Vertriebskosten, die mit den Erstbeiträgen verrechnet würden, führe eine frühe Kündigung zu einem hohen Vermögensverlust.

Daher solle nicht vorschnell gekündigt werden. „Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jetzt Kontakt mit ihrem Versicherer aufnehmen und um „Beitragspausen“ bitten,“ rät Boss. Dennoch: Wer das Geld wirklich brauche, sollte kündigen – damit wichtige Versicherungen wie die Privathaftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gekündigt werden müssten.

Dass viele Lebensversicherer ihren Kunden in der derzeit schwierigen Lage bereits offen mit der Möglichkeit zur Stundung oder zu einer Beitragspause anbieten, erwähnten die Verbraucherschützer nicht.

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