Gause begrüßt, dass von einem generellen Provisionsverbot abgesehen wurde, denn die Honorarberatung sei für einkommensschwächere Bevölkerungskreise schlicht zu teuer. „Die negativen Erfahrungen in England und auch in den Niederlanden sprechen für sich. Eine transparente Provisionsberatung bedeutet Verbrauchschutz“, so Gause.
Dass mit der Kleinanlegerstrategie auch nicht die Einführung eines Provisionsverbotes für Makler beabsichtigt ist, wurde laut Gause von der EU-Kommission auf einem Symposium des BDVM im Juni „klar bestätigt“. Auch die einleitenden Ausführungen auf Seite 16 der Kleinanlegerstrategie („Vermittler, die nicht angestellt oder vertraglich an ein Versicherungsunternehmen gebunden sind, aber Provisionen erhalten, sollen nicht davon abgehalten werden, sich als vertraglich ungebunden darzustellen“) lege dies nahe.
Gause schlägt vor, die Klarstellungen aus den einleitenden Ausführungen der Kleinanlegerstrategie in den Rechtstext zu übernehmen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Zudem sollte den Mitgliedstaaten Spielraum gelassen werden, um pragmatische Umsetzungen des Konzepts „unabhängige Beratung“ zu finden.
Es bleibe wenig glücklich, dass der persönlich unabhängige Makler die Beratung im Teilsegment Versicherungsanlageprodukte als „abhängig“ bezeichnen muss. „Transparenz über das Vermittlungsentgelt hätte völlig ausgereicht“, kritisiert Gause. Die Verabschiedung des Gesetzespakets wird für den Jahreswechsel 2024/2025 erwartet.