Im Zuge der Diskussion über die angebliche Zwei-Klassen-Medizin tauchten sie (plötzlich) wieder auf, die Beamten. Von den rund 8,77 Millionen PKV-Versicherten sind gut die Hälfte Beamte oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bezahlte Personen.
Gastbeitrag von Enno Peters, Deutsche Makler Akademie (DMA)
Der Begriff Zwei-Klassen-Medizin „riecht“ förmlich nach Bevorzugung. Dass das nicht stimmt, weiß jeder der privat krankenversichert ist und Kinder hat, denn eine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und nicht arbeitenden Ehepartnern wie in der GKV ist für PKV-Versicherte nicht vorgesehen.
Warum sind dann so viele Beamte privat krankenversichert? Das liegt an der Einstufung im Sozialversicherungsrecht als „Versicherungsfreie“ und an ihrem Treueverhältnis zum Dienstherren. Da dieser von den für ihn hoheitlich Tätigen Treue verlangt, muss er im Gegenzug Fürsorge gewähren.
Dies geschieht durch die Beihilfe. Sie ist unterschiedlich geregelt, je nach Dienstverhältnis kommt Bundes- oder Landesrecht zur Anwendung.
Staffelung der Beihilfe
Das bedeutet unterschiedliche Beteiligung an den Kosten für ärztliche und sonstige medizinische Leistungen, Krankenhausaufenthalte und Pflege. Diese Kostenübernahme gibt es nur, wenn eine PKV für den Beamten und seine beihilfeberechtigten Angehörigen besteht.
Die Beihilfe ist zudem gestaffelt. Nach Bundesrecht gibt es für den Beamten 50 Prozent, für Kinder 80 Prozent und für Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 Prozent.
Entsprechend wird in der PKV auch nur die Absicherung der Differenz zu 100 Prozent benötigt. Diese Prozentsätze sind zum Teil landesrechtlich abweichend geregelt.
Lösungen für jede Zielgruppe
Besteht keine private Krankenversicherung gibt es auch keine Beihilfe. Da nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten abgesichert werden muss, ist ein Beihilfetarif meist günstiger als ein normaler Tarif.
Vorsorgeberatung bezieht sich neben der Krankenversicherung immer auch auf die Bereiche Arbeitskraft, Pflege, Alter und Tod. Für alle Bereiche gibt es mehr oder minder gut passende Versicherungs- und Anlageprodukte.
Bedarfsgerechte Kundenberatung und Produktauswahl stehen dabei im Mittelpunkt der Vermittlungstätigkeit. Für jede Zielgruppe muss eine eigenständige Lösung entwickelt werden, die dann individuell anzupassen ist, schließlich ist nicht jedes Produkt für die Wünsche und Ziele jedes Kunden gleich gut geeignet.
Seite zwei: Höherer Betreuungsaufwand für Beamte