Die angeblich in Wuppertal ansässige Beiersmann Verwaltungs GmbH hat auf ihrer – inzwischen abgeschalteten – Website beiersmann-verwaltungs-gmbh.com Anlegerinnen und Anlegern Festgeld- und Tagesgeldanlagen angeboten, die von ihr zurückgezahlt werden müssen.
Damit betreibt sie das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG)).
Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung verpflichtet die Beiersmann Verwaltungs GmbH und Denis Behlmann, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen.