Den Verkauf der Lebensversicherungspolice kann der Versicherte leicht auch mit seinem Makler durchführen. Seriöse Zweitmarkt-Ankäufer sind Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) und dessen strengen Richtlinien verpflichtet.
Mit diversen Vertragsanpassungen kann ein Storno des Vertrages ebenfalls vermieden werden. Eine Kündigung von Zusatzversicherungen, eine Beitragsstundung, die Verrechnung von Beiträgen mit den Überschüssen oder einer Freistellung können finanzielle Engpässe kurz überbrücken. Mitunter lässt sich auch die Laufzeit verkürzen oder die Police beleihen. Hier ist zu beachten, dass weiterhin monatliche Zahlungen zu leisten sind. Wer das nicht kann, sollte einen Verkauf der Lebensversicherung mit Rückerwerbsoption in Betracht ziehen. Vorteil: Hier behält der Versicherte einen Rest-Todesfallschutz und die Leistungen einer im Vertrag enthaltenen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wer als Makler derartige Informationen parat hat oder aktiv berät, kann beim Kunden punkten. Auch wenn von der genauen Ausgestaltung des Maklervertrages abhängt, wie weit die Informationspflicht geht: Mit Fakten zur Qualität der Altersvorsorge als Reaktion auf Meinungs- und Panikmache kommt der Makler seinen Betreuungspflichten gewinnbringend nach, denn er festigt das Vertrauensverhältnis und damit das Mandat für weiteres Geschäft.
Autor Efstratios Bezas ist stellvertretender Leiter Vertrieb bei Policen Direkt.
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