Das Informationsblatt soll es Verbrauchern ermöglichen, die Angebote zu vergleichen, um dann eine Produktauswahl treffen zu können. Der Gesetzentwurf enthält über die darin gemachten Grundvorgaben hinaus eine Verordnungsermächtigung, um weitere Details zu regeln, die nicht in ein Gesetz gehören.
„Wir werden nach Inkrafttreten des Gesetzes genau beobachten, wie der Beipackzettel in der Praxis angenommen wird“, erklärte Aigner. „Wir erwarten, dass die Finanzaufsicht die von den Banken eingesetzten Informationsblätter vom ersten Tag an überprüft.“
Mit dem Gesetzentwurf sollen nach Aigners Angaben auch die Regelungen für Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und sogenannte Compliance-Beauftragte, die bankintern die Einhaltung der Gesetze und Verhaltensregeln verantworten, verschärft werden. Zur besseren Kontrolle dieses Personenkreises sollen sie bei der Finanzaufsicht Bafin in einer neu zu errichtenden Datenbank registriert werden. (hb)
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