Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstanden 2021 versicherte Schäden an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen von rund 12,5 Milliarden Euro. Davon entfielen alleine rund neun Milliarden Euro auf Schäden an Wohngebäuden – so viel wie nie. Gleichzeitig sind Baumaterialien wie Stahl, Aluminium oder Holz um mehr als 50 Prozent teurer geworden.
Anpassungsfaktor erhöht Preise für Wohngebäudeversicherungen
Einige Wohngebäudeversicherungen ersetzen im Schadenfall die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung – auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das gleiche Gebäude (Absicherung zum sogenannten gleitenden Neuwertfaktor oder Anpassungsfaktor). Der Anpassungsfaktor wird jährlich vom GDV veröffentlicht und basiert auf dem Baupreisindex für Wohngebäude und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe. So werden die Versicherungspreise an die gegenwärtige Baupreisentwicklung angepasst.
Die Jahresbeiträge für Wohngebäudeversicherungen werden alleine durch den neuen Anpassungsfaktor 2023 um rund 15 Prozent steigen. Er gilt für alle Versicherer gleichermaßen und für alle Tarife, die zum gleitenden Neuwertfaktor absichern. Für Kunden besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Bei einem Mehrfamilienhaus in Duisburg mit 230 m² kostet die Absicherung für die Gefahren Feuer und Blitzschlag, Leitungswasser und Sturm & Hagel sowie Elementarschutz ohne Selbstbeteiligung im Beispiel aktuell rund 1.780 Euro im Jahr, rechnet das Vergleichsportal vor.
Allein durch die Indexanpassung erhöht sich der Beitrag zum 1.1.2023 um gut 267 Euro. Hinzu kommt in der Regel noch ein Zuschlag aufgrund des steigenden Gebäudealters im neuen Jahr (2,4 Prozent oder rund 43 Euro). Im Beispiel für ein Einfamilienhaus in Dresden erhöht sich der Jahresbeitrag laut Check24 von 208 Euro auf 244 Euro.
Rechnungsprüfung empfohlen
„Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer sollten bei einer Beitragsanpassung ihre Rechnung genau prüfen“, sagt André Boudon, Geschäftsführer Wohngebäudeversicherungen bei Check24. „Steigt der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors, können Versicherte nicht vorzeitig kündigen. Erhöht der Versicherer den Beitrag allerdings davon unabhängig bei gleichbleibenden Leistungen, gibt es für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Versicherer weisen auf ihren Jahresrechnungen aus, ob der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors gestiegen ist.“
Wenn die Kosten für Schäden im Vergleich zum Vorjahr um mindestens fünf Prozent steigen, kann der Versicherer die Beiträge ohne Leistungsanpassung erhöhen. Versicherungsnehmer haben laut Check24 dann jedoch die Möglichkeit, die Versicherung zum Erhöhungszeitpunkt zu kündigen – spätestens jedoch einen Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung.