Gut verdienende Arbeitnehmer müssen im kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen, denn die Sozialabgaben steigen. Was auf die Beschäftigten zukommt und wie die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, zeigt eine aktuelle Übersicht der Arag.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigen auf monatlich 6.700 Euro in den alten Bundesländern und 6.150 Euro in den neuen Bundesländern. Bisher lagen sie bei 6.500 Euro beziehungsweise 5.800 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4.537,50 Euro. Bisher lag sie bei 4.425 Euro. Für gut verdienende Arbeitnehmer bleibt damit netto weniger übrig, weil sie auf einen größeren Teil ihres Einkommens Sozialbeiträge zahlen müssen.
Seite 2: Wer kann sich privat versichern?