Grundsätzlich sieht die Deutsche Aktuarvereinigung die Betriebsrentenreform (bAV-Reform) positiv. Allerdings kritisierte ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Wilhelm Schneemeier das generelle Verbot von Garantien für reine Beitragszusagen.
Im Rahmen des „Dialogs zur Altersvorsorge“, einer gemeinsamen Veranstaltung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen (IVS) am 14. Dezember in Köln, äußerte Schneemeier Lob und Kritik an der bAV-Reform.
Weniger Planungssicherheit
Zwar könne die geplante bAV-Reform dazu beitragen, die bAV-Verbreitung zu vergrößern, gleichzeitig kritisierte er das generelle Verbot von Garantien für reine Beitragszusagen.
Schneemeier zufolge schränke dies die Möglichkeit der Sozialpartner unnötig ein und gehe am Bedürfnis nach Planungssicherheit in der Altersvorsorge vorbei.
Seiner Meinung nach sollten zumindest bei Direktversicherungen in der Lebensversicherung weiterhin Garantien zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos im Rentenbezug ermöglicht werden, wolle man nicht hinter die Leistungen der Riester-Rente zurückfallen. (nl)
Foto: DAV