Dominika Kula, Pressereferentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), erklärt im Gespräch mit Cash., dass das neu geschaffene Beraterregister nicht wie die Flensburger Verkehrssünderkartei funktioniert und warum die Bedenken der Branche unbegründet sind.
Cash.: Angesichts des neuen Beraterregisters fürchtet die Branche den „gläsernen Berater“. Inwieweit ist die Sorge Ihrer Meinung nach berechtigt?
Kula: Wir verstehen die Besorgnis, halten sie aber für unbegründet. Beim Beraterregister handelt es sich um eine rein interne Datenbank der BaFin. Bei der Einrichtung der Datenbank wurde zudem streng darauf geachtet, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen gewahrt bleiben. Wir können also Entwarnung geben.
Wie detailliert werden Kundenbeschwerden gespeichert?
Zunächst einmal muss das Wertpapierdienstleistungsunternehmen sämtliche Beschwerden melden, die zu einem Berater eingegangen sind. Das betrifft auch diejenigen Eingaben, die der Berater oder sein Arbeitgeber für unberechtigt halten. Die BaFin erfährt dabei im ersten Schritt aber nur, dass überhaupt eine Beschwerde an einem bestimmten Tag eingegangen ist sowie welcher Berater in welcher Organisationseinheit betroffen ist. Wir gehen der Sache in einem zweiten Schritt nach, wenn wir sehen, dass sich Anleger über einen Berater oder Vertriebsbeauftragten besonders häufig beschweren.
Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es und in welcher Abfolge werden diese eingesetzt?
Bei einem Fehlverhalten kann die BaFin zunächst verwarnen, grundsätzlich aber auch Beschäftigungsverbote aussprechen. Das Beschwerderegister funktioniert allerdings nicht wie die Flensburger Verkehrssünderkartei. Zwar kann und wird die BaFin ihre Sanktionsmöglichkeiten nutzen. Allein weil gegen einen Berater eine bestimmte Zahl von Beschwerden vorliegt, wird die Aufsicht aber nicht davon Gebrauch machen. Anders als die Punkte in Flensburg stehen die Beschwerden in der BaFin-Datenbank aber gerade nicht automatisch für ein Fehlverhalten.
Die anfangs heftige Kritik der Branche am Beraterregister ist mittlerweile nahezu verstummt. Was hat zu diesen Sinneswandel beigetragen?
Wir haben ebenfalls den Eindruck, dass die Datenbank bei näherer Betrachtung nicht mehr als Schreckgespenst wahrgenommen wird. Kontinuierliche Aufklärungsarbeit und stetiger Diskurs mit den Beteiligten haben hier unseres Erachtens zu einer Versachlichung der Debatte geführt.
Interview: Julia Böhne
Foto: BaFin