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Kein Schreckgespenst
Die gesamte deutsche Kreditwirtschaft hatte sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gegen die Einrichtung des Beraterregisters ausgesprochen. Dennoch geht nur das Kreditinstitut aus Baden-Württemberg gegen das Gesetz vor. Ist es tatsächlich ein Mangel an Courage bei den Bankvorständen, oder hat es einen Sinneswandel innerhalb der Branche gegeben? „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen nun fest“, kommentiert Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BDB). „Die Banken müssen diesen Anforderungen ordnungsgemäß nachkommen.“
Unbefriedigend bleibe aber, dass die Berater im sogenannten „grauen Kapitalmarkt“ nicht von der Registrierungspflicht erfasst werden. Von einem Sinneswandel könne nicht die Rede sein, meint DSGV-Experte Hertel: „Der Mehrwert der neuen Anforderungen ist und bleibt zumindest fraglich. Auf den Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind wir insofern sehr gespannt.“
BaFin-Sprecherin Kula ist hingegen der Ansicht, dass das Register nicht mehr als „Schreckgespenst“ wahrgenommen wird: „Kontinuierliche Aufklärungsarbeit und stetiger Diskurs mit den Beteiligten haben hier unseres Erachtens zu einer Versachlichung der Debatte geführt.“ Ob sich mit dem Beraterregister der Anlegerschutz verbessern lässt, daran zweifelt die deutsche Kreditwirtschaft. Aber nicht nur die befürchtete Wirkung des Registers als Pranger steht in der Kritik. Auch bürokratischer Mehraufwand, der keinen erkennbaren Nutzen für die Kunden habe, wird durch die Branche angemahnt.
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