Beraterregister: Bafin hat bisher keine Sanktionen verhängt

Seit November 2012 haben Banken und Finanzdienstleister rund 16.000 Beschwerden an das Mitarbeiter- und Beschwerderegister der Bafin gemeldet. Vielfach hat die Bafin mit Anlageberatern und Vertriebsbeauftragten gesprochen. Sanktionen gab es bisher nicht.

Dominika Kula: „Der Bafin geht es nicht darum, Sanktionen gegen Mitarbeiter zu ergreifen. Ziel ist vor allem, Schwächen in der Anlageberatung aufzudecken und Mängel abzustellen.“

Anfang November 2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) das Mitarbeiter- und Beschwerderegister gestartet, in dem die Daten von Anlageberatern sowie Compliance- und Vertriebsbeauftragten erfasst werden. Zum 30. Juni 2014 waren 158.409 Anlageberater, 26.104 Vertriebsbeauftragte und 2.297 Compliance-Beauftragte gemeldet. Einige Mitarbeiter sind laut Bafin in der Anlageberatung und zugleich als Vertriebsbeauftragte tätig.

4.234 Beschwerden seit Jahresbeginn

Seit dem Start des Registers wurden 15.694 Beschwerden gemeldet. Dabei haben laut Bafin Privat- und Auslandsbanken 6.510 Beschwerden, Sparkassen und Landesbanken 4.721, Genossenschaftsbanken 3.321 und Finanzdienstleistungsinstitute 1.142 Beschwerden gemeldet.Im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2014 wurden der Bafin insgesamt 4.234 Beschwerden gemeldet.

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Die Bafin hat zunächst keine Informationen zum Inhalt der Beschwerde. Den zugrunde liegenden Sachverhalt erfährt die Finanzaufsicht nur dann, wenn sie sich näher mit der Beschwerde befasst. „Jede Beschwerde über Anlageberater ist als bloße Zahl zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister zu melden. Das soll verhindern, dass die Institute eine Vorauswahl treffen“, erläutert Bafin-Pressereferentin Dominika Kula gegenüber Cash.-Online.

 

Seite zwei: Viele Gespräche, keine Sanktionen

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