Haftungsfalle Nr. 1: ‚Nicht-Beratung zur Pflegevorsorge‘
Der Makler muss bei der Alters- und Vorsorgeberatung das Thema private Pflegezusatzversicherung zwingend ansprechen. Dies gilt selbst dann, wenn der Kunde nicht konkret nach einer privaten Pflegezusatzversicherung fragt. Denn eine mangelnde Absicherung im Pflegefall bedeutet für seine Kunden ein erhebliches finanzielles Risiko. Eine unterlassene Beratung zu diesem Thema stellt daher im Rahmen der Vorsorgeberatung eine Verletzung der Beratungspflicht dar und ist damit die größte Haftungsfalle.
Haftungsfalle Nr. 2: ‚Demografische Entwicklung‘
Zur Analyse der persönlichen Situation des Kunden gehört die Betrachtung der demografischen Entwicklung, insbesondere die der allgemeinen Lebenserwartung und Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit. Denn fest steht: Die Lebenserwartung der Menschen steigt von Jahr zu Jahr. Mit der Lebenserwartung erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Die Anzahl der Pflegebedürftigen steigt um rund 84 Prozent bis zum Jahr 2060 auf schätzungsweise 4,6 Millionen Menschen an. Für Frauen ist das Risiko dabei aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung besonders hoch: Während statistisch gesehen jeder dritte Mann im Laufe seines Lebens zum Pflegefall wird, ist es bei Frauen jede zweite.
Pflegedürftigkeit kann daher jeden treffen. Ein Unterlassen der Pflegeberatung bedeutet auch unter diesen Gesichtspunkten eine Verletzung der Beratungspflicht.
Seite drei: Haftungsfalle Nr. 3: ‚Begrenzte Absicherung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung‘