Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) ist man angesichts der Pläne „relativ ruhig“. Beratungsprotokolle hätten ihren Zweck – auch als Haftungsgrundlage bei fehlerhafte Beratung – nicht erfüllt, weil sie in der Praxis oft ungenau und unpräzise gefasst gewesen seien.
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Bessere Dokumentationspflichten, nach denen Anlageberater künftig sehr viel präziser Produktempfehlungen geben müssten, seien daher durchaus zu begrüßen. „Es liegt eine Chance darin“. Dies komme aber auf die Umsetzung an. Banken dürfe kein Spielraum für Ungenauigkeiten gewährt werden.
Auch eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministerium vom vergangenen Jahr hatte ergeben, dass die meisten Beratungsprotokolle den Anlegern nichts bringen. In der Praxis laufe vieles nicht so, wie der Gesetzgeber sich das erhofft habe, da Protokolle gar nicht oder nur unvollständig angefertigt würden, hieß es seinerzeit.
Branche begrüßt „Entbürokratisierung“
Rechtsanwalt Norman Wirth, von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Berlin Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte ist der Ansicht, dass die Dokumentation im Allgemeinen im Interesse von Verbrauchern und Beratern ist.
Er begrüßt daher, dass der Referentenentwurf keine ersatzlose Abschaffung des Beratungsprotokolls vorsieht. „Eine „Entbürokratisierung“ macht aber in jedem Fall Sinn – für Kunden und Berater“, so Wirth gegenüber Cash.-Online. (jb)
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