JDC hat einen Beratungsprozess nach Paragraf 34f-Gewerbeordnung installiert, der ab dem 18. Dezember auf dem Beraterportal „World of Finance“ und im Atweb premium 2.0 zur Verfügung steht.
Der neue Beratungs- und Dokumentationsprozess wurde gemeinsam mit dem Münchner IT-Spezialisten fundsaccess AG entwickelt. Rechtsanwalt Dr. Christian Waigel von der Kanzlei GSK Stockmann & Kollegen bestätigt, dass mit dem Tool die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können, wenn es fachgerecht eingesetzt wird.
So können die vollelektronisch erzeugten Dokumentationen „Kundenprofil“ und „Anlageberatungsprotokoll“ nicht nur die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach WpHG, WpDVerOV und MaComp erfüllen, sondern natürlich auch die Anforderungen der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, in der die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die zukünftigen § 34f-Vermittler definiert sind.
Ergänzend wurde auch das neue „Anlagevermittlungsprotokoll“ geprüft, dessen Verwendung zwar nicht aufsichtsrechtlich erforderlich, sehr wohl aber zivilrechtlich zu empfehlen ist.
Am Anfang steht die Risikoprofilierung
Der Dokumentationsprozess beginnt mit der Risikoprofilierung des Kunden. Pflichtfeldkontrollen und Plausibilitätsprüfungen gewährleisten die erforderliche Vollständigkeit und Richtigkeit der elektronischen Fragebögen. Im Ergebnis wird der Kunde vom System in die zu ihm passende Risikoklasse eingestuft.
Innerhalb der Protokollierung kann der User anschließend zwischen der Erstellung eines Anlagevermittlungs- oder Anlageberatungsprotokolls wählen. Wählt er „Anlagevermittlung“, beschränkt sich die Software auf die Prüfung der Angemessenheit. Entscheidet sich der Vertriebsprofi für „Anlageberatung“, prüft die Applikation die Geeignetheit der gewählten Finanzinstrumente im Hinblick auf die finanzielle Tragfähigkeit, die Anlageziele des Kunden sowie seine bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen.
Automatisch erzeugte Dokumentenmappen
Das infolge der Systemintegration geschlossener Fonds einheitliche Protokoll zu Wertpapieren und/oder geschlossenen Fonds, die zu den empfohlenen Finanzinstrumenten gehörenden Produktunterlagen (KIIDs, VIBs und sonstige Unterlagen) sowie bereits befüllte Depoteröffnungsunterlagen und Orderformulare vervollständigen die jeweilige Dokumentenmappe zum Gesprächstermin.
Die automatisch erzeugten Dokumentenmappen werden mit einem Zeitstempel versehen und anschließend unveränderbar in den beiden Systemen gespeichert. Der Abruf aller historischen Dokumente erfolgt über das Dokumentenarchiv. Nicht zuletzt dieser Umstand stellt einen maßgeblichen Kostensenkungsfaktor bei den zukünftigen Prüfungen des Gewerbetreibenden durch einen Wirtschaftsprüfer dar.
Zuwendungen werden automatisch berechnet
Um der vom Gesetzgeber geforderten Offenlegung von Zuwendungen gerecht zu werden und um individuelle Berechnungen zur vermeiden, steht eine Funktion für die automatische Zuwendungsberechnung zur Verfügung.
„Unser elektronischer Dokumentationsprozesses unterstreicht die Vorteile einer ganzheitlichen Systemlösung: Der Berater beginnt mit der Profilierung des Kunden, erstellt ein darauf abgestimmtes Angebot samt Protokoll und erhält die notwendigen Produktinformationen aus den Datenbanken zu offenen und geschlossenen Fonds“, freut sich John-Enrik Schröder, Vorstand bei Jung, DMS & Cie. (fm)
Foto: Jung, DMS & Cie.