Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin hat das erste Urteil in einem Hauptsacheverfahren zur Frage der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau gesprochen. Laut DFI-Gerlach-Report wies das Gericht die Berufung eines KG-Fonds gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zurück und bestätigte damit die Ablehnung des Gerichts bezüglich eines Rechtsanspruchs auf Anschlussförderung. Laut DFI-Gerlach-Report (Ausgaben 15/2002 und 07/2003) bedroht diese Rechtsprechung rund 10.000 GbR-Anleger.
Der Richterspruch kommt überraschend, denn seit Sommer 2003 hatte der 5. Senat in mehreren einstweiligen Verfügungen gegen das Land Berlin entschieden, die Anschlussförderung sei zumindest bis zum Abschluss des Verfahrens zu zahlen.
Die auf Grund dieser Verfügungen gezahlten Förderbeträge sind nun als Kredit aufzufassen und können vom Land zurückgefordert werden. Da die Förderung nicht selten das Doppelte oder Dreifache der Miete beträgt, stehen laut DFI-Gerlach-Report jetzt viele Fonds vor der Insolvenz. Grund: Die Liquidität der Fonds könnte für die Rückforderungen nicht ausreichen.
Hinzu kommt: Auf Grund der Nachschusspflicht der Anleger in GbR-Fonds könnte die aktuelle Berliner Entscheidung viele Fondszeichner auch persönlich in finanzielle Nöte stürzen. Das OVG hat eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen.