Berlin: Enteignung von Wohnungsfirmen gesetzlich möglich – Abschlussbericht

Luftaufnahme Berlin
Bildagentur Foto: PantherMedia / Frank Peters
Im September 2021 hatten bei einem Volksentscheid gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler in Berlin für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt.

Die Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin übergibt ihren Abschlussbericht am Mittwoch (13.30 Uhr) an den Berliner Senat. Laut dem Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin möglich.

Die Kommissionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin will den Abschlussbericht im Roten Rathaus an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und an Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler(SPD) überreichen. Anschließend erläutern Däubler-Gmelin und zwei weitere Kommissionsmitglieder die Inhalte.

Laut dem Bericht lässt das Grundgesetz ein entsprechendes Vergesellschaftungsgesetz zu und das Land Berlin hat demnach auch die Kompetenz, das Gesetz zu beschließen. Auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit steht dem nach Auffassung der Kommissionsmehrheit nicht entgegen.

Im September 2021 hatten bei einem Volksentscheid gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler in Berlin für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Der rot-grün-rote Senat hatte daraufhin die Kommission eingesetzt, die im April 2022 unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin (SPD) ihre Arbeit aufnahm.

Auf der Grundlage des Abschlussberichts will der seit Ende Aprilregierende schwarz-rote Senat über das weitere Vorgehen entscheiden.Für den Fall, dass die Kommission eine „verfassungskonformeVergesellschaftungsempfehlung“ abgibt, haben CDU und SPD imKoalitionsvertrag vereinbart, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz zubeschließen. Es soll erst zwei Jahre nach der Verkündung in Krafttreten.(dpa-AFX)

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