Die nach wie vor im Vertrieb befindlichen Steuerstundungs-modelle (cash-online berichtete) haben den Gesetzgeber bereits aufgeschreckt. Laut einem Referentenentwurf vom 10. Juli 2006 zum Jahressteuergesetz 2007 vor, soll die Lücke in Paragraf 15 b Einkommensteuergesetz (EStG), ohne die die Fondskonstruktionen mit Anfangsverlusten von rund 260 Prozent nicht möglich wären, geschlossenen werden.
Dem Entwurf zufolge, der cash-online von der Vertriebsplattform eFonds24, Stegen am Ammersee, zugeleitet wurde, soll Paragraf 15b EStG künftig auch für Einkünfte aus Kapitalvermögen Anwendung finden.
Zu dem Zweck soll in Paragraf 20 EStG folgender Satz eingefügt werden: ?§ 15b ist sinngemäß anzuwenden. Ein vorgefertigtes Konzept im Sinne des § 15b Abs. 2 Satz 2 liegt auch vor, wenn die positiven Einkünfte nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.“
In der Gesetzesbegründung heißt es: ?Durch Satz 1 wird die in § 15b enthaltene Verlustverrechnungsbeschränkung zur Vermeidung von Umgehungsgestaltungen auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt. Umgehungsgestaltungen sind in jüngster Zeit insbesondere bei … Kapitalforderungen jeder Art … entwickelt worden.“
Die neue Regelung wird möglicherweise bereits auf einer Kabinettssitzung am 27. Juli beschlossen. Ab welchem Zeitpunkt sie in Kraft treten wird, ist gegenwärtig nicht absehbar.