Die BU muss schlechter werden, um für alle bezahlbar zu sein

Wie sollte eine günstige BU aussehen?

Hierzu muss als erstes untersucht werden, welche Bausteine tatsächlich prämienrelevant sind. Einige der Leistungsauslöser, die standardmäßig in den Bedingungen zu finden sind, haben keinerlei Einfluss auf die Prämie, da sie nie zum Tragen kommen und manche sind nur für bestimmte Berufe sinnvoll.

Alle prämienrelevanten Bausteine müssen aber in Frage gestellt werden. Ist eine Klausel bei andauernder Arbeitsunfähigkeit (AU-Klausel) tatsächlich notwendig? Oder der Pflegebaustein?

Alles, was über die Definition des Leistungsfalles als Verlust von 50 Prozent der Berufsfähigkeit hinausgeht, muss untersucht werden. Auch die als unverzichtbar geltende Klausel zur abstrakten Verweisung darf zu diesem Zweck kein Tabu-Thema sein.

Was ist für die anvisierte Zielgruppe relevant?

Aber auf der anderen Seite muss geprüft werden, was für die anvisierte Zielgruppe relevant sein könnte. Verzicht auf Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit, Verzicht auf Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung und Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufes, so wie er ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgestaltet war, sind drei Punkte, die gerade bei körperlichen Berufen von einiger Bedeutung sind.

[article_line tag=“Berufsunfaehigkeitsversicherung“]

Grobe Fahrlässigkeit wegen der erhöhten Verletzungsgefahr am Arbeitsplatz, Verzicht auf Meldepflicht, weil man in einem körperlichen Beruf unter Umständen beinahe ohne Einschränkung im Alltag BU sein kann und so nur schwer feststellen kann, ob noch 50 Prozent BU vorliegen.

Die genaue Definition der versicherten Tätigkeit ist deswegen wichtig, weil man bei Beginn eines Gebrechens oder einer Erkrankung in stark körperlichen Berufen leicht noch eine Zeit lang mit anderen Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens beschäftigt werden könnte, bevor man wirklich nicht mehr arbeiten kann und ein Leistungsantrag eingereicht wird.

Welche Leistungsminderungen sind tragbar?

Darüber hinaus muss man prüfen, welche Leistungsminderungen tragbar wären. Ein gutes Beispiel für eine bedarfsgerechte Minderung des Leistungsumfanges ist die temporäre BU, die nur über einen bestimmten Zeitraum aufgrund von Berufsunfähigkeit leistet und danach auf Erwerbsunfähigkeit (EU) prüfen würde.

Seite drei: Großer biometrischer Experimentierkasten

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