Erwerbseinkommen absichern – bloß nicht verzagen

Immerhin wissen Verbraucher vermehrt um die Notwendigkeit, ihre Arbeitskraft und damit ihre wichtigste Einnahmequelle privat abzusichern. Nach der aktuellen GDV-Statistik stieg die Anzahl der Hauptversicherungen gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gegenüber 2014 um 5,4 Prozent auf rund 4,06 Millionen Policen. Weitere 12,9 Millionen Policen verwalten die deutschen Versicherer als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), die meist an eine Renten- oder Lebensversicherung gekoppelt ist. Zwar ging der BUZ-Bestand im vergangenen Jahr um 2,1 Prozent zurück – doch aus Sicht vieler Versicherungsexperten ist das verschmerzbar, denn die Renten aus BUZ-Verträgen werden immer wieder als viel zu gering kritisiert – schließlich fließt der Großteil der Beiträge in die Hauptversicherung und nicht in den Invaliditätsschutz.

Gut zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens sollten als Monatsrente vereinbart werden

Allen voran Verbraucherschützer raten Erwerbstätige daher dazu, sich lieber gleich für einen umfassenden Vollschutz in Form einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) zu entscheiden, die ihnen im Ernstfall ein auskömmliches Einkommen sichert. Über den Daumen gerechnet, sollten gut zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens als Monatsrente vereinbart werden. Die private BU-Rente wird ausgezahlt, wenn der Versicherte seinem Versicherer nachweisen kann, dass er voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Diese kundenfreundliche Bedingung findet sich inzwischen in allen guten BU-Verträgen.

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Das war vor einigen Jahren noch anders: In vielen Bedingungswerken der Versicherer galt (und gilt in älteren Verträgen noch immer) die sogenannte abstrakte Verweisung. In diesen Verträgen ist nicht explizit der „zuletzt ausgeübte Beruf“ versichert, stattdessen darf die berufsunfähige Person auf eine alternative Tätigkeit „verwiesen“ werden. Der Ausbildungsstand und der aktuelle Verdienst des Versicherten werden hier also nicht berücksichtigt. Die gute Nachricht ist: Solche „Vom-Dachdecker-zum-Pförtner“-Verträge werden in Deutschland so gut wie gar nicht mehr vermittelt. Doch die Qualitätsoffensive der Branche in den letzten Jahren hat auch eine Kehrseite zur Folge: So haben die verbesserten Bedingungen die BU teils deutlich verteuert.

Seite drei: Absicherungswillige sollten nicht verzagen

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