Berufsunfähigkeit: Im Ernstfall knauserig?

Um weitere Konflikte mit dem Vertrieb zu vermeiden, sollten die Versicherer künftig noch genauer hinhören, worauf es den Vermittlern ankommt.

Einen Versuch unternahm im März die Dialog auf ihrem „Biometrie-Tag“ in Hamburg, als Maklerbetreuerin Nicole Bexkens die anwesenden Vermittler fragte, welche Aspekte ihnen bei der Auswahl einer BU-Police für ihre Kunden besonders wichtig sind.

Die Antworten notierte Bexkens auf einem Flip-Chart: Preis, Abwicklung, Flexibilität, Annahmepolitik und – man hätte es ahnen können – die Prozessquote.

Auge und Ohr

Kaum vermeiden lassen werden sich in Zukunft wohl die Fälle, in denen Versicherungsvertreter ihren Kunden dazu raten, Vorerkrankungen bei der Beantragung der BU-Police zu verschweigen. Nicht selten kommt es sogar vor, dass Vertreter die Erkrankungen bei Einreichung des Antrags selbst verschweigen.

Um in diesen Fällen für Rechtssicherheit zu sorgen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die sogenannte ‚Auge und Ohr‘- Regel entwickelt:

Erwähnt ein Versicherungsnehmer bei Abschluss einer BU-Police seinem Versicherungsvertreter gegenüber Vorerkrankungen und lässt Letzterer diese Information bei den Gesundheitsfragen unberücksichtigt, hat der Versicherte seine Anzeigeobliegenheit gegenüber dem Versicherer erfüllt.

Seite fünf: BU-Leistungen vor dem BGH

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