Die Wahrscheinlichkeit durch einen Unfall berufsunfähig zu werden, sei für Versicherte in allen Altersgruppen gleich. Bei Erkrankungen steige das Risiko, nicht mehr in dem ausgeübten Beruf arbeiten zu können, dagegen mit zunehmendem Alter an.
Besonders gelte das für Herzkrankheiten. Hier sei mehr als die Hälfte der Betroffenen über 50. Nervenkrankheiten treten dagegen auch schon bei Versicherten unter 40 stärker auf.
Schwierige Voraussetzungen für Jüngere
Ältere Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, haben dem GDV zufolge noch Anspruch auf eine vergleichsweise umfassende Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können.
Für alle später Geborenen seien die Voraussetzungen ungleich schwieriger. Nur wer weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachgehen könne, erhalte überhaupt noch Leistungen.
Die volle Rente, in der Regel weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts, erhalte nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten könne. Der mögliche Verlust des beruflichen Status spiele dabei keine Rolle. (bm)
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