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Berufsunfähigkeitsversicherung: Das Gesamtpaket überzeugt!

Zwei Hände auf Laptop-Tastatur, eine davon mit Gipsschiene

Swiss Life ist eine führende Anbieterin für Lösungen rund um die Absicherung der Arbeitskraft und in diesem Bereich mehrfach Konsortialführerin bei den großen Branchenversorgungen MetallRente, KlinikRente und Arbeitskraftschutz Flex der IG BCE. Jetzt hat Swiss Life hat ihre gesamte Tarifwelt in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf den neuesten Stand gebracht und viele Verbesserungen mit unmittelbarem Mehrwert für Kunden und Makler eingeführt.

Um den Weg vom Antrag zum Vertrag noch angenehmer und einfacher zu gestalten, wurden bereits in den vergangenen Monaten viele relevante Abläufe und Prozesse in der Antrags- und Risikoprüfung optimiert. So wurden z. B. Annahmerichtlinien überarbeitet, um noch mehr Menschen durch eine kulantere Risikoprüfung bei vielen Krankheitsbildern versichern zu können.

Akuthilfe bei schweren Krankheiten ohne Mehrbeitrag

Ab sofort gibt es bei der komplett von Swiss Life verantworteten BU-Tarifwelt eine neue sogenannte Akuthilfe. Diese leistet unmittelbar bei der bedingungsgemäßen Diagnose von sechs definierten Krankheitsbildern: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit, Verlust der Sprache. Der Kunde erhält eine versicherte Akuthilfe-Rente für eine Dauer von zwölf Monaten. Treten mehrere dieser Krankheiten zeitlich versetzt auf, kann sich dieser Zeitraum auch noch verlängern. Auch der mehrfache Bezug der Akuthilfe auf Grund ein und derselben Krankheit ist möglich. Das Besondere: Die Akuthilfe ist fester Bestandteil der Bedingungen. Das bedeutet, sie muss bei Antragstellung nicht gesondert angekreuzt werden, sondern ist ohne Mehrbeitrag mitversichert.

Tabellarische Aufstellung der BU-Neuheiten von Swiss Life

Ab sofort automatisierte Revisionsmöglichkeiten

Aufgrund des Gesundheitszustandes erhalten manche Kunden eine sogenannte Ausschlussklausel, zum Beispiel für die Wirbelsäule oder Gelenke. Hier geht Swiss Life neue Wege: Sollte mit dem Kunden eine von mehreren näher bestimmten Klauseln vereinbart werden müssen, dann besteht künftig die Möglichkeit einer späteren automatisierten Revision der Ausschlussklausel. Dabei findet nach einem Zeitraum von einem bis fünf Jahren automatisch eine Überprüfung statt, ob die Ausschlussklausel aus medizinischer Sicht wieder entfallen kann.

Junge Menschen profitieren von neuen Tarifen

Swiss Life will den frühen Beginn der Absicherung für junge Menschen noch attraktiver gestalten, über das ganze Berufsleben hinweg. So profitieren z. B. Gymnasiasten sowie rund 200 weitere Berufsbilder von noch attraktiveren Beiträgen. Ebenso wurden die maximalen BU-Rentenhöhen für besondere Zielgruppen erweitert, insbesondere für Schüler ab der 11. Klasse und Auszubildende, Studenten und Doktoranden sogar bis zu 2.000 Euro. Dieses Angebot gilt übrigens nicht nur für die BU, sondern auch für den kompletten Swiss Life Vitalschutz und die MetallRente.EMI.

E-Mail: [email protected]

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