Das im Juli verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) sieht vor, dass der Garantiezins, der offiziell Rechnungszins heißt, zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent reduziert wird.
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Warum sich die Absenkung der Mindestverzinsung keinesfalls nur auf Neuabschlüsse von Lebens- und Rentenversicherungen auswirkt, sondern eben auch auf die BU, erklärt MLP-Experte Christian Ball so: „Die Ursache für die große Beitragssteigerung liegt darin, dass die Versicherer für den Fall der Berufsunfähigkeit ein Finanzpolster in Höhe der voraussichtlichen Leistungen aufbauen. Dieser Kapitalstock wird mit dem Garantiezins verzinst – je niedriger die Verzinsung, desto höher der Beitrag.“
Erhöhtes BU-Jahresendgeschäft
Die mit dem LVRG auf den Weg gebrachte Garantiezinssenkung werde Auswirkungen auf die Kosten von BU-Versicherungen haben – selbst bei marktbedingt gegenläufigen Tendenzen, betont der Finanzmathematiker und Aktuar.
Gerhard Frieg, Vorstand Produktmanagement und Marketing bei der HDI Lebensversicherung in Köln, sieht hingegen keine bedeutenden Wechselwirkungen zwischen der Lebensversicherungsreform und der BU: „Die Änderungen, die sich aus dem LVRG ergeben, dienen vorrangig der Bewältigung des Niedrigzinsumfeldes. Die BU ist davon kaum betroffen.“
Ob es infolge des LVRG zu einem erhöhten BU-Jahresendgeschäft kommen wird, ist anzunehmen, aber wie stark das Preis-Argument bei den potenziellen Kunden verfangen wird, ist ungewiss. (lk)
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