In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres zählte die Finanzaufsicht 750 Beschwerden. Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.
Im vergangenen Jahr waren rund 1.980 Beschwerden bei der Finanzaufsicht im Zusammenhang mit dem Urteil eingegangen. Verbraucher beklagten dabei auch die Vorgehensweise einiger Institute bei der Vereinbarung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Teilweise hätten sich Kunden unter Druck gesetzt und zur Zustimmung genötigt gefühlt. Die Finanzaufsicht beobachtet die Umsetzung der Entscheidung nach eigenen Angaben sehr genau. (dpa-AFX)