Beschwerden wegen Umsetzung von Kontogebühren-Urteil reißen nicht ab

BGH-Schild mit Bundesadler
Foto: Shutterstock
Der BGH hatte entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen.

Der Ärger von Bankkunden über die Umsetzung des BGH-Urteils zu Kontogebühren reißt nicht ab. Im zweiten Quartal gingen bei der Finanzaufsicht Bafin rund 200 Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) ein, wie die Behörde auf Anfrage mitteilte. Dabei ging es insbesondere um die Frage der Erstattung von Gebühren.

In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres zählte die Finanzaufsicht 750 Beschwerden. Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.

Im vergangenen Jahr waren rund 1.980 Beschwerden bei der Finanzaufsicht im Zusammenhang mit dem Urteil eingegangen. Verbraucher beklagten dabei auch die Vorgehensweise einiger Institute bei der Vereinbarung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Teilweise hätten sich Kunden unter Druck gesetzt und zur Zustimmung genötigt gefühlt. Die Finanzaufsicht beobachtet die Umsetzung der Entscheidung nach eigenen Angaben sehr genau. (dpa-AFX)

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