Insgesamt erreichten den Ombudsmann 15.149 Beschwerden, wovon aber nur 444 als Vermittlerbeschwerden gezählt wurden. Nach Abzug der unzulässigen Beschwerden wurden 331 abschließend bearbeitet.
„Bei diesen Zahlen im Nanobereich wirkt die von der EU ausgehende Infragestellung unseres Provisionssystems absurder denn je“, so Heinz. „Denn die objektive Statistik dokumentiert eindeutig, dass die Qualität der Beratung nicht von der Form der Vergütung abhängig ist.“