Bestellerprinzip: Aufteilung der Courtage gefordert

Die 10 Punkte lauten im Einzelnen:

  1. Die Vereinheitlichung und Teilung der Courtage in ganz Deutschland hälftig zwischen Verkäufer und Käufer (bereits in vielen Bundesländern praktiziert, vor allem in denen mit den höchsten Bevölkerungs- und Transaktionszahlen) in einer Höhe von drei Prozent netto pro Seite. Diese Höhe beschreibt im Übrigen den Umsatz und nicht den erheblich geringeren Nettoverdienst.
  2. Unberührt von der hälftigen Courtage-Teilung: Märkte für Premiumimmobilien ab einer Million Euro und Anlageobjekte/Mehrfamilienhäuser/Gewerbeimmobilien
  3. Wohnraum bezahlbar machen: Die Senkung der Mehrwertsteuer auf die Courtage von 19 auf sieben Prozent bei selbstgenutzten Wohnimmobilien mit einem Kaufpreis bis 400.000 Euro
  4. Für Immobilien mit einem Verkaufspreis von unter 250.000 Euro eine steuerliche Freigrenze, bei einem Betrag zwischen 250.000 und 400.000 Euro eine Grunderwerbsteuer von 50 Prozent des üblichen Satzes
  5. Die Teilung der Grunderwerbsteuer hälftig zwischen Verkäufer und Käufer (mit Ausnahmen, zum Beispiel bei geleisteter Erbschafts- oder Spekulationssteuer oder Verlusten durch Verkauf, auch die anstehende Neuregelung der Grundsteuerberechnung ist zu berücksichtigen), Angleichung der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Steuersätze, die in den letzten Jahren teilweise dramatisch gestiegen sind – im Gegensatz zu den Sätzen der Maklercourtage
  6. Die Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienmakler in Deutschland zur Sicherstellung der Qualifizierung und als Zulassungsbeschränkung für den Maklerberuf
  7. Vermögensschadenhaftpflicht- und Haftpflichtversicherung für alle Makler
  8. Tätigwerden des Immobilienmaklers nur mit schriftlichem Maklervertrag
  9. Die Vertretung aller Immobilienmaklerunternehmen in einem Verband
    Nach Verkündung von entsprechenden Gesetzesänderungen eine Übergangsfrist von einem Jahr

Zudem sollten laut von Poll Immobilien Überlegungen dazu stattfinden, wie Makler zukünftig bei Verdachtsmomenten bezüglich der Zweckentfremdung von Wohnimmobilien in geregelter Weise gegenüber Behörden Auskunft geben können.

Seite 3: „Zeit für eine Reformierung des Marktes“

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