Bestellerprinzip: IVD sagt Nein und will Provisionsteilung

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht durch das Bestellerprinzip keine Vorteile für den Käufer und schlägt stattdessen eine andere Lösung vor.

Michael Schick, IVD, will bundeseinheitlich die Provisionen zwischen Käufer und Verkäufer teilen.

„Der IVD lehnt die Einführung des von Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley vorgeschlagenen sogenannten Bestellerprinzips bei Kaufimmobilien ab. Der Vorschlag ist in der Großen Koalition offenbar nicht abgestimmt. Das SPD-Vorhaben wird den ihm zugeschriebenen Zweck – nämlich die Käufer finanziell zu entlasten – nicht erfüllen. Ganz im Gegenteil: Der Käufer wird nicht entlastet, sondern belastet und er erhält keine Beratungsleistung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.“

So kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, der dem IVD vorliegt.

Provisionen werden mehrheitlich geteilt

„In 75 Prozent der Märkte wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Das wird von allen Beteiligten als fair empfunden. Wir schlagen vor, diese Regelung bundesweit zu übernehmen. Die Aufteilung der Courtage ist gerecht und spiegelt zudem das Leistungsbild unserer Immobilienmakler wider“, sagt Schick. Denn die Dienstleistung des Maklers sei seit jeher geprägt von seinem Selbstverständnis, unabhängiger Mittler zwischen Käufer und Verkäufer zu sein.

Makler arbeiten für Käufer und Verkäufer

Der IVD-Präsident weiter: „Für beide Seiten tätig zu werden, ist bei einer komplexen Transaktion, wie sie der Immobilienkauf/-verkauf darstellt, dringend erforderlich, da in der Regel weder Käufer noch Verkäufer über einschlägige Fachkenntnis und Erfahrung verfügen. Gerade aus Sicht des Käufers ist eine umfassende Beratung aber notwendig, denn ein Immobilienkauf stellt meist die größte Investitionsentscheidung in seinem Leben dar. 89 Prozent der IVD-Mitglieder beraten heute Verkäufer und Käufer gleichermaßen. In nahezu allen Fällen erreicht der Makler für den Käufer auch einen Preisnachnachlass. Das ist gelebter Verbraucherschutz“, so Schick.

Seite zwei: Markt für Wohnungsvermietung ist Vorbild des Bestellerprinzips

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